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Prävention digital gedacht

Prävention von sexuellem Missbrauch – digital gedacht?

Als ein „Spezialbereich“ in der Prävention von sexuellem Missbrauch wird häufig der Umgang mit digitalen Medien gesehen. Zeitgemäße Prävention von sexuellem Missbrauch jedoch kann nicht ohne die Berücksichtigung der digitalen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden. „Digitales“ Leben und „analoges“ Leben lässt sich für sie nicht mehr trennen. Beide Seiten sind ein gleichwertiger Teil ihrer Lebenswelt.

Auch im aktuellen Monitoring zum Stand der Prävention von sexuellem Missbrauch (UBSKM 2019:2) wurde z.B. für den Arbeitsbereich Schule benannt, dass sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien im schulischen Alltag sehr präsent ist, wobei es wenig vorhandene Konzepte zu diesem Thema gibt.  Es ist notwendig, neben den Risiken insbesondere die Chancen der digitalen Medien zu erkennen, um diesen Teil der Lebenswelt der jungen Generation in seiner Bedeutung wertschätzen zu können.

Dazu bedarf es in erster Linie einer Offenheit von Fachkräften gegenüber den Nutzer*innen und einer grundsätzlichen digitalen Medienkompetenz.

Um wirklich passende Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem Missbrauch zu erstellen, die sich an der Lebenswelt von Mädchen* und Jungen* ausrichten, ist es wichtig, das bisherige Wissen über Funktionsweisen digitaler Medien und Medienpädagogik mit Schutzkonzepten zu verknüpfen. So wird doch aus Fallanalysen deutlich, dass mittlerweile in einem Großteil der bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch digitale Medien eingesetzt wurden.

Allerdings wird dieses Wissen bisher noch selten in der Erstellung von Schutzkonzepten berücksichtigt. Dem möchten wir entgegenwirken!

Was hat sich durch die Entwicklung der letzten Jahre, durch die fortschreitende Digitalisierung, im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch verändert? Wer muss mitgedacht werden und was heißt das konkret für die Praxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Bausteine von Schutzkonzepten müssen neu gedacht oder erweitert werden?

Mit unseren Angeboten möchten wir genau diese Fragen beantworten.

Unsere Angebote

Wir bieten regelmäßig Fortbildungen in unserem Bildungsprogramm zu diesem Thema, die aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.

Darüber hinaus kommen wir gerne in Ihre Einrichtung! Wir bieten folgende Inhouse-Fortbildungen an:

 

Weitere Informationen können Sie einholen bei info@amyna.de

 

Buch "Gar nicht so schwer?!"

Gar nicht so schwer?! (2016)

Aspekte der Prävention sexueller Gewalt in Themenfeldern der Jugendarbeit

Yvonne Oeffling AMYNA e.V.
1. Auflage
ISBN 978-3-934735-16-3 (Print)
ISBN 978-3-934735-17-0 (E-Book)

Mit den schnellen und herausfordernden Veränderungen in Gesellschaft und Politik, werfen sich auch neue Fragen für die Kinder- und Jugendarbeit auf. Darf oder soll ich mich mit Jugendlichen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken befreunden? Kann ich als Jugendleiter*in eine Beziehung mit einer Teilnehmerin haben oder ist das falsch? Wie ist das Posing von Jugendlichen einzuschätzen, muss ich mich damit auseinandersetzen – u.U. sogar eine Bildungseinheit für die Jugendlichen überlegen? Was tue ich, wenn „meine“ Jugendlichen Sexfotos auf ihren Smartphones hin- und herschicken?

Das vorliegende Buch informiert praxisnah über die Möglichkeiten, als Ehrenamtliche*r oder als Fachkraft Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch in der Jugend(verbands)arbeit zu schützen. Gar nicht so schwer!

Folgende Aspekte der Prävention sexueller Gewalt werden thematisiert:

  • Hier hört der Spaß auf! Grenzüberschreitungen durch Jugendliche
  • Das ist kein Spiel mehr! Grundzüge der Spielpädagogik und Möglichkeiten der Prävention von sexueller Gewalt in der Jugendarbeit
  • Liebe. Wenn aus Gruppenleiter*in und Teilnehmer*in ein Paar wird…
  • Generation Porno, oder was? Einfluss und Wirkung von Pornografie auf Jugendliche

Die langjährige Erfahrung der Autorin zeigt sich in der Bearbeitung der Themen für die Praxis.

Für Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit empfohlen!

Preis: Euro 15,00  zzgl. Versandkosten (E-Book 11,99 EUR)

Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsbestellungen erhöhte Porto- und Überweisungsgebühren anfallen. Bestellungen aus dem Ausland sind nur gegen Vorauskasse möglich. Bestellungen als EBook können Sie nur direkt bei BOD, Amazon oder Libri machen.

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Dazu bedarf es in erster Linie einer Offenheit von Fachkräften gegenüber den Nutzer*innen und einer grundsätzlichen digitalen Medienkompetenz.

Um wirklich passende Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem Missbrauch zu erstellen, die sich an der Lebenswelt von Mädchen* und Jungen* ausrichten, ist es wichtig, das bisherige Wissen über Funktionsweisen digitaler Medien und Medienpädagogik mit Schutzkonzepten zu verknüpfen. So wird doch aus Fallanalysen deutlich, dass mittlerweile in einem Großteil der bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch digitale Medien eingesetzt wurden.

Allerdings wird dieses Wissen bisher noch selten in der Erstellung von Schutzkonzepten berücksichtigt. Dem möchten wir entgegenwirken!

Was hat sich durch die Entwicklung der letzten Jahre, durch die fortschreitende Digitalisierung, im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch verändert? Wer muss mitgedacht werden und was heißt das konkret für die Praxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Bausteine von Schutzkonzepten müssen neu gedacht oder erweitert werden?

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2011 Bayerischer Tischtennis-Verband, Bereich Leistungssport

2011 wurde der Bayerische Tischtennis-Verband, Bereich Leistungssport, für sein Engagement bei der Entwicklung eines Präventionspaketes zum Schutz von Mädchen* und Jungen* mit dem AMYNA-Präventionspreis ausgezeichnet. Der Bayerische Tischtennis-Verband legte für den Bereich Leistungssport ein sehr umfassendes Paket der Prävention und Intervention vor, das in seiner Konsequenz und Zügigkeit bei der Einführung innerhalb des Sports mit Sicherheit als beispielhaft angesehen werden kann.

Laudatio als PDF (nicht barrierefrei)

Preisverleihung AMYNA Präventionspreis – Laudatio

04.05.2011

preisverleihung_2011

Laudatio von Christine Rudolf-Jilg
(es gilt der gesprochene Text)

Sehr geehrte Preisträger*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich möchte Sie ganz herzlich bei AMYNA, im Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch willkommen heißen.

Kein Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen, das hat meine Kollegin Frau Djafarzadeh bereits eingangs erwähnt. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen, Schutzaufgaben übernehmen.

Im vergangenen Jahr wurden diese Erwachsenen nicht nur in katholischen Einrichtungen und Internaten an ihre Verantwortung erinnert – Sie alle haben sicherlich die Aufdeckungen von sexuellem Missbrauch im Canisiuskolleg in Berlin oder in der Odenwaldschule im Kopf. Auch in anderen Arbeitsfeldern, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, sahen sich die Verantwortlichen mit Aufdeckungen konfrontiert. Es verwundert daher nicht, dass AMYNA im vergangenen Jahr in allen Arbeitsbereichen eine derart starke Nachfrage hatte, dass wir personell weit über unsere Möglichkeiten ausgelastet waren.

Die Not gebiert oft neue Ideen und so entwickelten wir ein Angebot,  das wir „Gefährdungsanalyse“ nannten und das – im Vergleich zu aufwendigen Beratungsprozessen, die wir bis dahin Trägern anboten – mit deutlich weniger Zeitaufwand verbunden, ebenfalls den Schutz vor sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich eines Trägers deutlich verbessern kann.

Diese bundesweit einmalige und neu entwickelte sogenannte „Gefährdungsanalyse“ besteht aus unterschiedlichen Bausteinen:

  • einem ausführlichen, leitfadengestützten Interview mit dem Träger
  • unserer Eigenrecherche auf dessen Website
  • der Sichtung von vorhandenen Materialien des Trägers zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, zur Organisationsstruktur, zu Leitlinien und ggf. bereits bestehenden Schutzvereinbarungen usw..
  • der Analyse anonymisierter Fallskizzen, die der Träger ggf. über frühere Vorfälle erstellt.
  • in der Hauptsache dann natürlich in der Erstellung der sogenannten schriftlichen „Gefährdungseinschätzung“, die Lücken im System eines Trägers benennt und Vorschläge für die Schließung der Lücken macht sowie einem abschließenden Erläuterungs- und Klärungsgespräch.

Diese „Gefährdungsanalyse“ erfordert im Gegensatz zur (erfahrungsgemäß) fast dreijährigen intensiven Begleitung eines Trägers, wie schon erwähnt nur einen Bruchteil unserer Arbeitszeit, ist also deutlich ressourcenschonender. Sie befindet sich aktuell in der Erprobungsphase. Aus momentaner Sicht des Instituts ist die Möglichkeit der Übertragbarkeit wohl nur im Hinblick auf kleinere Träger denkbar. Weitere Einschätzungen sind allerdings erst möglich, wenn diese Form der Trägerberatung häufiger durchgeführt und evaluiert wurde. Für dieses Vorhaben wurden bereits verschiedene Anträge an Stiftungen gestellt. Wir freuen uns sehr, dass der Bayerische Tischtennisverband für den Bereich Leistungssport einer der ersten war, der gemeinsam mit uns diese neue Form der Trägerberatung versucht hat.

Das Wissen um sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendarbeit ist für uns Fachberatungsstellen nicht neu. Seit mehr als 10 Jahren wird dieses Wissen ebenso publiziert, wie auch das Wissen um Gegenstrategien, die Träger*innen ergreifen können. Die „strukturellen Präventionselemente“, so nennen wir diese Gegenstrategien von Trägern, wurden allerdings mit den Jahren immer umfassender und differenzierter. Aus Fällen neue Erkenntnisse gewinnen, von Best Practise Beispielen national, aber auch international lernen, eigene Ansätze weiterentwickeln und präzisieren, so funktioniert in diesem Arbeitsfeld unsere Arbeit und die anderer Fachstellen. Auch die Runden Tische in Berlin, haben hier ihren Beitrag für die Präventionsarbeit geleistet.

Aktuell umfassen die von uns berücksichtigten und im Rahmen der Gefährdungsanalyse empfohlenen Präventionsmaßnahmen grundsätzlich folgende Elemente:

1 Maßnahmen im Rahmen des Einstellungsverfahren bzw. der Mitarbeiter*innenführung (Führungszeugnisse, Referenzen u.ä.)
2 die Entwicklung eines Verhaltenskodex
3 sogenannte Schutzvereinbarungen für Mitarbeiter*innen für Situationen, in denen eine besondere Nähe zu Kindern und Jugendlichen entsteht (darauf möchte ich anschließend kurz eingehen) verbunden
4 mit einem Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche und
5 einer ergänzenden Elterninformation
6 einem pädagogischen Konzept, das Prävention im Alltag berücksichtigt und mit einer konkreten Präventionsarbeit mit Kindern bzw. Jugendlichen verbunden werden kann
7 einem Krisenleitfaden für das interne Vorgehen bei einem Verdacht auf Missbrauch durch Mitarbeiter*innen und damit einhergehend
8 der Zusammenarbeit bei der Fallbearbeitung mit externen Fachberatungsstellen
9 einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit zu allen getroffenen Maßnahmen
10 der Beauftragung von Präventions- und Interventionsbeauftragten innerhalb der Organisation
11 der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter*innen und last but not least
12 die Absicherung und Verstetigung dieser Elemente im Rahmen des Qualitätsmanagements des Trägers sowie
13 die regelmäßige Aktualisierung mit neuen oder verbesserten Elementen durch gesetzliche Vorgaben bzw. neue Erkenntnisse aus der Präventionsforschung (das sogenannte Präventions-Update).

Ich möchte im Rahmen dieser Laudatio drei dieser Elemente herausgreifen und kurz erläutern, die Schutzvereinbarungen, das damit verbundene Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche und die ergänzende Elterninformation. Ich werde im Folgenden bei der Kombination der drei Elemente vor allem auf deren sinnhafte Verknüpfung eingehen und lasse nun andere (ebenfalls wichtige) Bestandteile beim Beschwerdemanagement unberücksichtigt.

Muss der Umgang zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und Erwachsenen, die mit ihnen arbeiten, neu geregelt werden? Ich behaupte: ja. Die Unsicherheit und die Angst bei Mitarbeiter*innen „falsch verdächtigt“ zu werden, ist gerade seit dem vergangenen Jahr hoch, nicht zuletzt durch aufgedeckte Fälle, die Träger irritiert und Mitarbeiter*innen stark verunsichert haben. Aber auch das durchaus berechtigte Anliegen der Gesellschaft, dass sexueller Missbrauch in Institutionen möglichst umfassend zu verhindern ist und dazu eben auch Schutzmaßnahmen zu vereinbaren sind, ist hier zu berücksichtigen.

In der Öffentlichkeit herrscht häufig Unmut, wenn Fälle aufgedeckt werden, bei denen Kinder oder Jugendliche – und jetzt komme ich zu Beispielen aus dem Sport – bei Wettkämpfen mit Wissen und Billigung des Verbands regelmäßig gemeinsam mit der Trainerin /dem Trainer in einem Raum schlafen oder grundsätzlich mit ihm gemeinsam duschen mussten und dies von ihm dann zu sexuellen Übergriffen genutzt wurde. Ebenso wenig nachvollziehbar ist es, wenn deutlich wird, dass Trainer bzw. Trainerinnen mit Kenntnis der Verantwortlichen im Verband über einen langen Zeitraum besondere Vergünstigungen oder Geschenke für einzelne Kinder oder Jugendliche vergaben und diese so in eine besondere Abhängigkeit brachten, die sie für den sexuellen Missbrauch ausnutzten.

Die Strategien von Tätern und Täterinnen beinhalten in zahlreichen Fällen, die wir ausgewertet haben oder die in der Fachliteratur beschrieben wurden, das gezielte Schaffen und Ausnutzen von Gelegenheitssituationen. So wissen wir von Fällen in Ferienlagern, in den regelmäßige Zeckenuntersuchungen durchgeführt und so sexueller Missbrauch angebahnt wurde. Als „medizinische Untersuchungen“ oder „Massage“ getarnte sexuelle Übergriffe sind ebenso bekannt, wie auch „Kitzel- oder Tobespiele“, die erste Übergriffe, z.B. ein Berühren intimer Stellen am Körper ermöglichten. Auch „Hygieneschulungen“, wie etwa „ich zeige dir jetzt mal, wie du beim Duschen die Vorhaut zurückschiebst um deinen Penis ordentlich zu säubern“ oder besonders körperbetonte „Hilfestellungen“ beim Sport gehören zu bekannten Täterstrategien.

Im Übrigen erweisen sich Täter und Täterinnen im Umgang mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen häufig als besonders zugewandt, aufmerksam und einfühlsam. Sie sind oft die „besten“ Pädagog*innen, Trainer*innen, Therapeut*innen, Lehrer*innen oder Pfarrer*innen. Und die Sonderwege, die sie gehen, werden von ihnen häufig als „besondere“ Zuwendung, als „besonderes“ Engagement getarnt, das Träger, Kolleg*innen, manchmal auch die Eltern oft sogar bewundern, da es weit über das Normalmaß hinaus geht.

Genau an diesen Punkten können Schutzvereinbarungen ansetzen. Denn sie formulieren Regeln, welches Verhalten Erwachsener im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in Ordnung ist und was eben nicht. Als präventive Maßnahme greifen Schutzvereinbarungen überall dort, wo Situationen standardisierbar sind, z.B. in der Situation des Duschens nach dem Sport. Hier lautet die Schutzvereinbarung des BTTV ganz einfach: Trainer*innen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen.

Wir müssen für Standardsituationen also definieren, was wir als sinnvolles Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Arbeitsfeld bewerten und wo Grenzen sind und dies gegenüber Kindern, Jugendlichen, aber auch den Eltern deutlich machen. Sie müssen wissen, was in diesem Arbeitsbereich nicht mehr erwünscht ist und u.U. den Beginn von sexuellem Missbrauch, in jedem Fall aber eine Regelverletzung darstellt.

Die „Schutzvereinbarungen“, wie wir sie nennen, markieren so auf der „breiten Straße“ pädagogisch guten und korrekten Handelns „Abzweigungen“ und machen diese Abzweigungen für Kinder und Jugendliche, aber auch andere Mitarbeiter*innen und Eltern frühzeitig erkennbar. Verstöße gegen diese Schutzvereinbarungen sind daher nicht automatisch bereits mit sexuellem Missbrauch gleichzusetzen, machen aber deutlich, dass hier ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gegen eine Vereinbarung des Trägers handelt. Eine Abzweigung (d.h. eine Ausnahme) muss auch mal erlaubt sein, darf jedoch nur in Absprache mit Kolleg*innen bzw. dem Träger gegangen werden und sollte mit allen Beteiligten rückgekoppelt sein. Häufige Abzweigungen zeigen dagegen ein Problem mit der eigenen Rolle bzw. Funktion und sollten v.a. vom Träger, aber auch von den Kolleg*innen benannt und kritisch hinterfragt werden, da sie pädagogisch bedenkliches Verhalten beinhalten.

So können klar formulierte Schutzvereinbarungen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wieder eine neue Sicherheit im Umgang mit betreuten Kindern und Jugendlichen geben, aber auch Kindern, Jugendlichen und Eltern erste Anhaltspunkte dafür bieten, dass sich da jemand entgegen aller Vereinbarungen „seltsam“ und regelverletzend verhält. Dies erlaubt es ihnen u.U. auch, ein vermeintlich besonders „engagiertes“ Verhalten kritisch zu hinterfragen. Und hier schlägt sich der Bogen zum Beschwerdemanagement, das Träger für Kinder und Jugendliche entwickeln sollten und das auch Eltern mit einbezieht. Sie müssen ebenfalls wissen, welche Vereinbarungen zwischen dem Träger und den Mitarbeiter*innen bestehen und wie sie auffälliges Verhalten Einzelner ansprechen und benennen können.

Dass dies für Kinder und Jugendliche trotz allem ein schwieriger Schritt sein wird, ist klar. Umso wichtiger ist auch in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit der Eltern und der Kolleg*innen. Grundsätzlich erleichtert werden kann dieser Prozess der erhöhten Sensibilität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen durch ein immer wieder aufmerksames und gegenseitig kritikfähiges Miteinander aller Erwachsenen, die gemeinsam den Umgang mit Kindern und Jugendlichen reflektieren und an einer Verbesserung arbeiten. Dass hier eine Kultur des Diskutierens, Lobens und Verbesserns förderlicher ist als eine Kultur der Strafe oder Kritik, ist sicherlich nachvollziehbar.

Wichtig ist es, dass ersten Übergriffen, die TäterInnen im Schutz von Institutionen anbahnen und begehen, möglichst wirksam vorgebeugt wird und dass das Verwirrspiel, das Täter*innen bekanntermaßen zur Manipulation von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen im Umfeld, entwickeln, beendet und als beginnender Missbrauch entlarvt werden kann.

Ich komme nun zur speziellen Würdigung der diesjährigen Preisträger und damit wird auch nachvollziehbar, was der Anlass für die bisherigen inhaltlichen Ausführungen ist.

Der Bayerische Tischtennisverband hat sich im vergangenen Jahr dafür entschieden im Bereich Leistungssport Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen. Da dies aus zeitlichen Gründen nicht anders möglich war, wurde gemeinsam mit AMYNA im Rahmen des eingangs beschriebenen Pilotprojekts eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Ernsthaft setzte sich der BTTV mit Gefährdungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs auseinander und begann zeitnah, zügig und entschlossen mit der Umsetzung der von uns empfohlenen präventiven Elemente.

Wir freuen uns darüber, dass ein Träger, der ausgewiesen nicht aus dem pädagogischen Bereich, sondern aus dem Sport, hier sogar aus dem Leistungssport kommt, nicht nur eine eindeutige Haltung zum Thema hat, sondern auch zielstrebig und konsequent in kürzester Zeit zahlreiche strukturelle Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

Neben der Einführung von Führungszeugnissen im Einstellungsverfahren von Verbandstrainern und -Trainerinnen und deren regelmäßiger Aktualisierung, wurde ein Verhaltenskodex ebenso Vertragsbestandteil zwischen dem BTTV und seinen Trainern und Trainerinnen wie Schutzvereinbarungen, die spezifisch und individuell für dieses Arbeitsfeld entwickelt wurden.

So wurde die Frage von Geschenken und besonderen Vergünstigungen durch einzelne Trainer*innen ebenso geregelt, wie die (gerade im Leistungssport) häufig relevante Frage der Übernachtungen oder der Mitnahme in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin. Das Abschließen von Türen oder gemeinsame Duschen mit Kindern und Jugendlichen stellt zukünftig eine Regelverletzung dar. Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen werden als unerwünscht formuliert, Kinder und Jugendliche werden von Täter*innen nämlich häufig mit einem Schweigegebot belegt.
Ein Abweichen von den Schutzvereinbarungen ist erst nach Rücksprache mit dem Verband oder mit anderen Trainer*innen erlaubt. In der Information der Kinder, Jugendlichen und Eltern ist der eindeutig Wunsch des Verbandes formuliert, dass diese sich beschweren sollen, wenn es zu Verstößen oder gar zu Grenzverletzungen kommt. Hervorzuheben ist besonders, dass der Verband ohne wenn und aber die Möglichkeit der Beschwerde auch bei externen Stellen eindeutig benennt und für gut befindet und damit die Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene erleichtert. Alle Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern erhalten die Informationen bereits bei der Aufnahme in den Kader. Für den Fall eines Verdachts gegenüber Trainer*innen, aber auch für den Fall eines häufigeren oder massiveren Verstoßes gegen die Schutzvereinbarungen ist das interne Vorgehen ebenso klar geregelt, wie auch das Hinzuziehen einer externen Fachstelle, die gemeinsam mit dem Präsidenten sowie dem Anti-Missbrauchs-Beauftragten die Situation bewerten und das weitere Vorgehen entscheiden soll. Der Anti-Missbrauchs-Beauftragte wurde durch die Sprachregelung des BTTV dem Anti-Doping-Beauftragten gleichgestellt und ist für die Steuerung der Prävention und Intervention zuständig.

Insgesamt legt der Bayerische Tischtennisverband für den Bereich Leistungssport (und unseres Wissens für den Leistungssport in Deutschland überhaupt erstmalig) damit ein sehr umfassendes Paket der Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch vor, das in seiner Konsequenz innerhalb des Sports sicherlich als beispielhaft angesehen werden kann. Wir würden uns sehr freuen, wenn das Preisgeld für einen weiteren Ausbau des Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch innerhalb des Verbandes Verwendung finden würde.

Sehr geehrte Preisträger, wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute als Anerkennung und mit einem Dank für Ihre eindeutige Haltung und ihre Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbunden, den AMYNA-Präventionspreis 2011 überreichen dürfen und bitten Sie nun den Preis in Empfang zu nehmen.

 

2009 Kreisjugendring München-Stadt und Kreisjugendring München-Land

2009 wurde der Preis erstmalig an zwei verschiedene Einrichtungen vergeben. Den Preis erhielten der Kreisjugendring München-Stadt und der Kreisjugendring München-Land, da sie sich mit Nachdruck und bereits über Jahre hinweg dafür stark machen, dass die Kinder- und Jungendarbeit in München und im Landkreis München Kinder und Jugendliche umfassend vor sexuellem Missbrauch

Laudatio als PDF (nicht barrierefrei)

Preisverleihung AMYNA Präventionspreis – Laudatio

19.05.2009

20098 preisverleihung_20096 Präventionspreis 2009

(Christine Rudolf-Jilg, Mitarbeiterin bei AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch)

Sehr geehrte Preisträger,
sehr geehrte Damen und Herren,

Herzlich willkommen bei AMYNA, im Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch.

Wir freuen uns, dass Sie heute erschienen sind und bedanken uns zuerst mal dafür, dass Sie durch Ihr Kommen nicht nur die Preisträger würdigen, sondern auch Ihr Interesse an der Präventionsarbeit deutlich zeigen.

Die Verleihung des AMYNA-Präventionpreises soll Zeichen setzen.

Immer wieder zu erläutern, worauf es bei der Prävention von sexuellem Missbrauch vorrangig ankommt, nämlich dass Erwachsene die Verantwortung für die, ihnen anvertrauten Kinder verstärkt übernehmen, ist eine der alltäglichen Aufgaben des Instituts. Uns ist wichtig, deutlich zu machen, dass gewisse Standards in der Präventionsarbeit nicht täglich neu zu verhandeln sind. Daher hat der Verein AMYNA e.V., der Träger des Instituts ist, beschlossen, durch die Verleihung des AMYNA Präventionspreises darauf hinzuweisen, dass Prävention nicht beliebig sein kann und beileibe nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Was sind nun die Kriterien, anhand derer die Preisträger ausgewählt werden? Ich möchte Ihnen die drei Kriterien nennen, die bei den aktuellen Preisträgern ausschlaggebend waren.

1. Gute Prävention nimmt die Erwachsenen in die Pflicht!
Da sich kein Kind allein vor sexuellem Missbrauch schützen kann, muss sich Präventionsarbeit deshalb zuerst an pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern wenden. Sie sind für den Schutz von Mädchen und Jungen verantwortlich. Daher wählen wir als Empfänger des AMYNA-Präventionspreises in der Regel Einrichtungen aus, die in ihrem Verantwortungsbereich dauerhaft wirkende Präventionsmaßnahmen eingeführt haben, die sich vorrangig an die Erwachsenen wenden.

2. Gute Prävention schützt Kinder und Jugendliche in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe vor sexueller Gewalt.
Wenn Kinder und Jugendliche pädagogische Angebote nutzen, ist die Aufmerksamkeit und Vorsicht von Eltern gegenüber hauptberuflichen, aber auch ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Bezug auf mögliche sexualisierte Grenzverletzungen meist relativ gering. Das Wissen, dass Täter und Täterinnen auch in Institutionen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen anbahnen können, wird häufig ausgeblendet. Gehen wir jedoch davon aus, dass der pädagogische Arbeitsbereich Möglichkeiten für Übergriffe bietet, müssen wir im Umkehrschluss auch alles Menschenmögliche tun, um Kinder und Jugendliche in pädagogischen Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der AMYNA-Präventionspreis hat daher als weiteres Kriterium die Anforderung, dass sich die Preisträger mit dieser Fragestellung auseinandersetzen, Maßnahmen entwickeln UND umsetzen, die der Gefahr des Missbrauchs innerhalb der Institution vorbeugen.

3. Gute Prävention berücksichtigt, dass es viele betroffene Kinder und Jugendliche gibt.
Forschungsergebnissen zu Folge erleben etwa 5-10% aller Jungen und 15-20% aller Mädchen einen sexuellen Übergriff im Laufe ihrer Kindheit bzw. im Jugendalter (Bange 2007). Dies bedeutet, dass (allein rein statistisch) in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe davon ausgegangen werden muss, dass auch Betroffene diese Angebote nutzen und in diesem Rahmen u.U. Hilfebedarf signalisieren. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Institutionen müssen daher wissen, wie sie reagieren sollen, wenn sich ihnen Mädchen bzw. Jungen hilfesuchend anvertrauen. Auch dies ist eine Anforderung für die Vergabe des AMYNA-Präventionspreises.

Was können Träger von Einrichtungen nun tun um diesen Anforderungskriterien zu entsprechen und was davon wurde von den diesjährigen Preisträgern beispielhaft umgesetzt? Ich möchte zuerst die fünf wichtigsten Präventionsmaßnahmen aus unserer Sicht erläutern.

1. Eine gezielte Auswahl und Einstellung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen MitarbeiterInnen

Um der Einstellung „problematischer“ Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorzubeugen, ist es sinnvoll, bereits bei der Gewinnung bzw. Einstellung von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen alle Möglichkeiten der Prävention auszuloten. So ist es zum Beispiel möglich, bereits durch Informationen auf der Website, bei der Stellenausschreibung oder beim Vorstellungsgespräch deutlich zu machen, welche Haltung die Institution zu diesem Thema hat. Dies schreckt Täter und Täterinnen erfahrungsgemäß eher ab. Ein weiteres Schutzelement ist es, Referenzen von vorherigen Arbeitgebern bzw. aus vorherigen Ehrenämtern zu erbitten und auch abzufragen.

2. Umfassende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die Aufgabe von Erwachsenen in Institutionen ist es, Mädchen und Jungen umfassend vor Missbrauch zu schützen und Hilfe zu leisten, wenn diese benötigt wird. Erforderlich ist es daher, dass alle Erwachsenen Hand in Hand arbeiten, damit dieser Schutz sichergestellt werden kann. Daher benötigen Träger von Einrichtungen differenzierte Schulungskonzepte.

3. Ein allgemeiner Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und spezifische Schutzvereinbarungen
Ein Verhaltenskodex bzw. gemeinsame Leitlinien zum Verhalten formulieren für die gesamte Institution bzw. für den gesamten Träger verbindliche allgemeine Verhaltensregeln und stellen ein deutliches Bekenntnis zum Kinderschutz dar. Dies stärkt die Identifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und wirkt zugleich abschreckend auf potentielle Täter und Täterinnen.
Ergänzt werden kann dieses eher allgemeine Bekenntnis durch konkrete Schutzvereinbarungen, die an den jeweiligen Arbeitssituationen ansetzen und innerhalb einer Institution bzw. eines Trägers durchaus unterschiedlich sein können. Wichtig ist dabei, dass diese Schutzvereinbarungen zwar vom Träger gewünscht werden können, jedoch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeinsam für ihre spezifische Arbeit entwickelt, diskutiert und beschlossen werden müssen. Nur hier sitzen die Experten und Expertinnen, die wissen, was Übergriffe in ihrem Verantwortungsbereich möglich machen würde und was sie im Gegenzug verhindern kann. Auch hier möchte ich durch einige Beispiele zeigen, was dies für die Praxis bedeutet. Bei Freizeitmaßnahmen für Kinder oder Jugendliche kann z.B. die Schutzvereinbarung sein: „kein gemeinsames Duschen mit Kindern, getrennte Zimmer für Erwachsene und Kinder bei Freizeiten, keine verschlossenen Türen bei Einzelgesprächen mit Kindern bzw. Jugendlichen“. In einer Kinderkrippe hingegen wären Schutzvereinbarungen z.B. „gewickelt wird zu zweit, Fiebermessen mit Ohrthermometer, Erwachsene legen sich zum Mittagsschlaf nicht zu den Kindern“.

4. Ein internes Meldeverfahren im Verdachtsfall bzw. bei erwiesenen Fällen sexueller Gewalt
Die oben beschriebenen Maßnahmen, die eher vorbeugenden Charakter haben, werden vervollständigt durch ein klar festgelegtes und für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen festgeschriebenes Verfahren für den Fall eines Verdachts bzw. für den Fall eines erwiesenen Übergriffs. Da Maßnahmen der Prävention erfahrungsgemäß die Aufdeckungsrate erhöhen, ist es sinnvoll diese um klare Richtlinien zu ergänzen, wie innerhalb des Trägers mit einem Verdachtsfall umzugehen ist. Zudem sollten sie klar formulieren und beinhalten, wann und ggf. wie und durch wen externen Stellen hinzuzuziehen sind (Beratungsstellen, Jugendamt, Polizei). Bei Trägern und Einrichtungen, für die der §8a SGB VIII gilt, ist dieser natürlich zu berücksichtigen.

5. Ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern
Nur wenn Kinder, Jugendliche und Eltern wissen, welche Leitlinien innerhalb des Trägers gelten und welche Vereinbarungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen getroffen wurden, können sie eine Sicherheit dafür entwickeln, wenn „irgendetwas falsch läuft“ und sich dagegen wehren. Dieses Korrektiv ist daher zentraler Bestandteil aller Präventionsmaßnahmen in Institutionen und sollte in den Präventionskonzepten daher beinhaltet sein. Die Information von Kindern, Jugendlichen und Eltern über Präventionsmaßnahmen des Trägers ist ebenso wichtig wie ein klar strukturiertes und formuliertes Beschwerdemanagement bzw. Beschwerdeverfahren. An wen wendet sich ein Kind bzw. ein Elternteil in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
Zentral bei all diesen Präventionsmaßnahmen ist, dass sie vom Träger bzw. der Leitung veranlasst werden und in die Struktur des Trägers eingebettet sind. Sie sind daher in den Grundzügen personenunabhängig und werden damit zur nachhaltig verankerten Prävention. Sie gehen gleichzeitig einher mit einer deutlichen Entlastung für einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und einer erhöhten Verantwortungsübernahme des Trägers. Dies bewerten wir als sehr effizient, da zahlreiche Maßnahmen, wenn sie in die Struktur eingebettet werden, dauerhaft greifen können und zudem, so unsere Erfahrungen, über die einzelne Maßnahme hinaus langfristig bewusstseinsverändernd und sensibilisierend wirken.
Alle diese Maßnahmen, die ich eben beschrieben habe, bedeuten viel Arbeit, sowohl bei der Entwicklung der Maßnahmen, der individuellen Anpassung, aber auch der langfristigen Umsetzung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Institutionen, die auch nur mit einer Maßnahme beginnen, sich im Bereich der Prävention von sexueller Gewalt weiterentwickeln und damit in der Regel einen längerwährenden Qualifizierung- und Sensibilisierungsprozess in Gang setzen. Jede einzelne Maßnahme erhöht damit deutlich den Schutz von Kinder und Jugendlichen und verbessert nicht zuletzt das Vertrauen der Eltern in die Einrichtung.

Ich komme nun zur speziellen Würdigung der diesjährigen Preisträger.

Der Kreisjugendring München-Stadt hat sehr früh erkannt, dass Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ein wichtiges Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit ist. Bereits bei der Einsetzung der Arbeitsgruppe „PräTect“ des Bayerischen Jugendrings im Jahr 1999 beteiligte er sich an der Bearbeitung des Themas. Eine eigene Arbeitsgruppe des Kreisjugendrings wurde dann 2006 durch einen Vorstandsbeschluss damit beauftragt, spezifische Maßnahmen der Prävention und Intervention für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreisjugendrings München-Stadt zu entwickeln. Entstanden ist in den sehr engagierten Arbeitsgruppensitzungen der vergangenen drei Jahre das Handbuch „§8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mit dem Schwerpunkt Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt“. Inhalt des Schwerpunktes sind wie bereits erwähnt ein Verhaltenskodex, der für alle MitarbeiterInnen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gültig ist, Basisinformationen zu sexualisierter Gewalt und Täterstrategien, spezifische Meldeverfahren bei Übergriffen durch MitarbeiterInnen oder Jugendliche und Tipps für das Erstgespräch mit Kindern und Jugendlichen, die von einem Übergriff berichten wollen. Im allgemeinen Teil wird eine umfangreiche Handreichung zum §8a SGB VIII vorgelegt, wobei alle Texte im Hinblick auf Besonderheiten bei sexualisierter Gewalt differenzieren. Sofort nach Erstellung des Handbuchs wurden alle MitarbeiterInnen der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreisjugendrings zu den Inhalten des Handbuchs umfangreich geschult.

Der Kreisjugendring München-Land begann etwa ein Jahr nach dem Kreisjugendring München-Stadt mit einem ähnlichen Vorhaben. Auch hier erhielt die Steuerungsgruppe des Kreisjugendrings vom Vorstand den Auftrag Maßnahmen der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt speziell für den Kreisjugendring zu entwickeln. Waren die Inhalte anfangs ähnlich (als erstes wurde wie beim KJR München-Stadt ein Verhaltenskodex entwickelt), differenzierten sich die Maßnahmen dann schnell. Die jeweiligen Projektleitungen setzten auf Synergieeffekte und sprachen ab, dass die Materialien, die jeweils entwickelt wurden, dem anderen Kreisjugendring als Vorlage dienen sollten. Sowohl das Handbuch „§8a SGB VIII“ des Kreisjugendrings München-Stadt als auch das „Maßnahmepaket Prävention“ des Kreisjugendrings München-Land liegen heute vor.

Ausgesprochen genau regelt das Maßnahmepaket „Prävention“ des KJR München-Land was, durch wen, wann zu beachten und zu bearbeiten ist und stellt damit sicher, dass Prävention im KJR München-Land nie wieder als Eintagsfliege behandelt wird. Das Maßnahmepaket „Prävention“ wirkt flächendeckend auf alle Aufgabenbereiche des KJRs, d.h. die regionale Kinder- und Jugendarbeit, die Übernachtungshäuser, die Freizeiten des KJRs usw.. Neben dem Verhaltenskodex und einem strukturierten Vorgehen bei der Einstellung von MitarbeiterInnen und der Gewinnung von Ehrenamtlichen enthält er das ergänzte Merkblatt für Freizeiten des Bayerischen Jugendrings, umfangreiche Präventionsmaßnahmen für die Übernachtungshäuser und alle Einrichtungen der Jugendarbeit. Flankierend werden Kinder, Jugendliche und Eltern nicht nur über die Maßnahmen des KJRs informiert, sondern auch dergestalt einbezogen, dass momentan ein Beschwerdesystem installiert und eingeführt wird. Eine Präventionsbeauftragte stellt innerhalb des KJRs zukünftig sicher, dass alle Verantwortlichen regelmäßig informiert und mit den erforderlichen Materialien versorgt werden. Schließlich liegt ein zielgruppengenaues Qualifizierungskonzept vor, das alle Personengruppen, die innerhalb des KJRs tätig sind, regelmäßig und passgenau mit Schulungsangeboten berücksichtigt.
Ergänzt werden wird das Maßnahmepaket durch ein Handbuch zum §8a SGB VIII, ähnlich dem vorliegenden des KJRs München-Stadt. Die Steuerungsgruppe hat die Arbeit dazu bereits aufgenommen und ist zuversichtlich, diese Handreichung bis zum Jahresende fertig zu stellen. Insgesamt legt der KJR München-Land damit ein umfassendes Paket der Prävention und Intervention vor, das (fast) keine Wünsche aus Sicht der Prävention offen lässt.

Deshalb hat die Mitrauenversammlung unseres Vereins im November 2008 einstimmig beschlossen den Kreisjugendringen München-Stadt und München-Land für ihre langjährige Arbeit im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt den AMYNA-Präventionspreis 2009 zu verleihen.

Beide Kreisjugendringe haben aus unserer Sicht den langwierigen und nicht immer einfachen Weg gewählt, Prävention, aber auch Intervention bei sexualisierter Gewalt so in ihren Strukturen zu verankern, dass Prävention nachhaltig und dauerhaft wirken kann und die verantwortlichen Erwachsenen in die Pflicht nimmt. Beide Kreisjugendringe sind damit bundesweit Vorreiter und beispielhaft auf diesem Gebiet im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Beide Kreisjugendringe haben über ihre Strukturen bei der Einführung der Maßnahmen in einem hohen Maße die MitarbeiterInnen beteiligt und einbezogen, was ein wichtiges Kriterium für den Erfolg der Maßnahmen darstellt. Aus Sicht von AMYNA verdienen daher beide den AMYNA Präventionspreis für nachhaltige und dauerhaft wirkende Prävention!

Wir freuen uns, dass es uns seit diesem Jahr möglich ist, nicht nur eine (hoffentlich) würdige Preisverleihung zu organisieren und den AMYNA Präventionspreis zu verleihen. Durch die freundliche Unterstützung und das Engagement von Frau Miriam Adolf-Betz von der Firma Betz-Chrom ist es möglich, den Preisträgern darüber hinaus einen Scheck im Wert von jeweils 1500 € zu überreichen. Wir freuen uns natürlich, wenn er – wie im Fall des KJR München-Land mit der optisch-freundlichen Gestaltung des „Maßnahmepakets Prävention“ bereits geschehen, im Bereich der Prävention etwas bewirkt.

Sehr geehrte Preisträger, wir freuen uns sehr, dass wir Euch heute als kleine Anerkennung und mit einem großen Dank für Eure herausragende Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verbunden, den AMYNA-Präventionspreis 2009 überreichen dürfen und bitten Euch jetzt, den Preis in Empfang zu nehmen.