2011 Bayerischer Tischtennis-Verband, Bereich Leistungssport

2011 wurde der Bayerische Tischtennis-Verband, Bereich Leistungssport, für sein Engagement bei der Entwicklung eines Präventionspaketes zum Schutz von Mädchen* und Jungen* mit dem AMYNA-Präventionspreis ausgezeichnet. Der Bayerische Tischtennis-Verband legte für den Bereich Leistungssport ein sehr umfassendes Paket der Prävention und Intervention vor, das in seiner Konsequenz und Zügigkeit bei der Einführung innerhalb des Sports mit Sicherheit als beispielhaft angesehen werden kann.

Laudatio als PDF (nicht barrierefrei)

Preisverleihung AMYNA Präventionspreis – Laudatio

04.05.2011

preisverleihung_2011

Laudatio von Christine Rudolf-Jilg
(es gilt der gesprochene Text)

Sehr geehrte Preisträger*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich möchte Sie ganz herzlich bei AMYNA, im Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch willkommen heißen.

Kein Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen, das hat meine Kollegin Frau Djafarzadeh bereits eingangs erwähnt. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen, Schutzaufgaben übernehmen.

Im vergangenen Jahr wurden diese Erwachsenen nicht nur in katholischen Einrichtungen und Internaten an ihre Verantwortung erinnert – Sie alle haben sicherlich die Aufdeckungen von sexuellem Missbrauch im Canisiuskolleg in Berlin oder in der Odenwaldschule im Kopf. Auch in anderen Arbeitsfeldern, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, sahen sich die Verantwortlichen mit Aufdeckungen konfrontiert. Es verwundert daher nicht, dass AMYNA im vergangenen Jahr in allen Arbeitsbereichen eine derart starke Nachfrage hatte, dass wir personell weit über unsere Möglichkeiten ausgelastet waren.

Die Not gebiert oft neue Ideen und so entwickelten wir ein Angebot,  das wir „Gefährdungsanalyse“ nannten und das – im Vergleich zu aufwendigen Beratungsprozessen, die wir bis dahin Trägern anboten – mit deutlich weniger Zeitaufwand verbunden, ebenfalls den Schutz vor sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich eines Trägers deutlich verbessern kann.

Diese bundesweit einmalige und neu entwickelte sogenannte „Gefährdungsanalyse“ besteht aus unterschiedlichen Bausteinen:

  • einem ausführlichen, leitfadengestützten Interview mit dem Träger
  • unserer Eigenrecherche auf dessen Website
  • der Sichtung von vorhandenen Materialien des Trägers zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, zur Organisationsstruktur, zu Leitlinien und ggf. bereits bestehenden Schutzvereinbarungen usw..
  • der Analyse anonymisierter Fallskizzen, die der Träger ggf. über frühere Vorfälle erstellt.
  • in der Hauptsache dann natürlich in der Erstellung der sogenannten schriftlichen „Gefährdungseinschätzung“, die Lücken im System eines Trägers benennt und Vorschläge für die Schließung der Lücken macht sowie einem abschließenden Erläuterungs- und Klärungsgespräch.

Diese „Gefährdungsanalyse“ erfordert im Gegensatz zur (erfahrungsgemäß) fast dreijährigen intensiven Begleitung eines Trägers, wie schon erwähnt nur einen Bruchteil unserer Arbeitszeit, ist also deutlich ressourcenschonender. Sie befindet sich aktuell in der Erprobungsphase. Aus momentaner Sicht des Instituts ist die Möglichkeit der Übertragbarkeit wohl nur im Hinblick auf kleinere Träger denkbar. Weitere Einschätzungen sind allerdings erst möglich, wenn diese Form der Trägerberatung häufiger durchgeführt und evaluiert wurde. Für dieses Vorhaben wurden bereits verschiedene Anträge an Stiftungen gestellt. Wir freuen uns sehr, dass der Bayerische Tischtennisverband für den Bereich Leistungssport einer der ersten war, der gemeinsam mit uns diese neue Form der Trägerberatung versucht hat.

Das Wissen um sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendarbeit ist für uns Fachberatungsstellen nicht neu. Seit mehr als 10 Jahren wird dieses Wissen ebenso publiziert, wie auch das Wissen um Gegenstrategien, die Träger*innen ergreifen können. Die „strukturellen Präventionselemente“, so nennen wir diese Gegenstrategien von Trägern, wurden allerdings mit den Jahren immer umfassender und differenzierter. Aus Fällen neue Erkenntnisse gewinnen, von Best Practise Beispielen national, aber auch international lernen, eigene Ansätze weiterentwickeln und präzisieren, so funktioniert in diesem Arbeitsfeld unsere Arbeit und die anderer Fachstellen. Auch die Runden Tische in Berlin, haben hier ihren Beitrag für die Präventionsarbeit geleistet.

Aktuell umfassen die von uns berücksichtigten und im Rahmen der Gefährdungsanalyse empfohlenen Präventionsmaßnahmen grundsätzlich folgende Elemente:

1 Maßnahmen im Rahmen des Einstellungsverfahren bzw. der Mitarbeiter*innenführung (Führungszeugnisse, Referenzen u.ä.)
2 die Entwicklung eines Verhaltenskodex
3 sogenannte Schutzvereinbarungen für Mitarbeiter*innen für Situationen, in denen eine besondere Nähe zu Kindern und Jugendlichen entsteht (darauf möchte ich anschließend kurz eingehen) verbunden
4 mit einem Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche und
5 einer ergänzenden Elterninformation
6 einem pädagogischen Konzept, das Prävention im Alltag berücksichtigt und mit einer konkreten Präventionsarbeit mit Kindern bzw. Jugendlichen verbunden werden kann
7 einem Krisenleitfaden für das interne Vorgehen bei einem Verdacht auf Missbrauch durch Mitarbeiter*innen und damit einhergehend
8 der Zusammenarbeit bei der Fallbearbeitung mit externen Fachberatungsstellen
9 einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit zu allen getroffenen Maßnahmen
10 der Beauftragung von Präventions- und Interventionsbeauftragten innerhalb der Organisation
11 der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter*innen und last but not least
12 die Absicherung und Verstetigung dieser Elemente im Rahmen des Qualitätsmanagements des Trägers sowie
13 die regelmäßige Aktualisierung mit neuen oder verbesserten Elementen durch gesetzliche Vorgaben bzw. neue Erkenntnisse aus der Präventionsforschung (das sogenannte Präventions-Update).

Ich möchte im Rahmen dieser Laudatio drei dieser Elemente herausgreifen und kurz erläutern, die Schutzvereinbarungen, das damit verbundene Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche und die ergänzende Elterninformation. Ich werde im Folgenden bei der Kombination der drei Elemente vor allem auf deren sinnhafte Verknüpfung eingehen und lasse nun andere (ebenfalls wichtige) Bestandteile beim Beschwerdemanagement unberücksichtigt.

Muss der Umgang zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und Erwachsenen, die mit ihnen arbeiten, neu geregelt werden? Ich behaupte: ja. Die Unsicherheit und die Angst bei Mitarbeiter*innen „falsch verdächtigt“ zu werden, ist gerade seit dem vergangenen Jahr hoch, nicht zuletzt durch aufgedeckte Fälle, die Träger irritiert und Mitarbeiter*innen stark verunsichert haben. Aber auch das durchaus berechtigte Anliegen der Gesellschaft, dass sexueller Missbrauch in Institutionen möglichst umfassend zu verhindern ist und dazu eben auch Schutzmaßnahmen zu vereinbaren sind, ist hier zu berücksichtigen.

In der Öffentlichkeit herrscht häufig Unmut, wenn Fälle aufgedeckt werden, bei denen Kinder oder Jugendliche – und jetzt komme ich zu Beispielen aus dem Sport – bei Wettkämpfen mit Wissen und Billigung des Verbands regelmäßig gemeinsam mit der Trainerin /dem Trainer in einem Raum schlafen oder grundsätzlich mit ihm gemeinsam duschen mussten und dies von ihm dann zu sexuellen Übergriffen genutzt wurde. Ebenso wenig nachvollziehbar ist es, wenn deutlich wird, dass Trainer bzw. Trainerinnen mit Kenntnis der Verantwortlichen im Verband über einen langen Zeitraum besondere Vergünstigungen oder Geschenke für einzelne Kinder oder Jugendliche vergaben und diese so in eine besondere Abhängigkeit brachten, die sie für den sexuellen Missbrauch ausnutzten.

Die Strategien von Tätern und Täterinnen beinhalten in zahlreichen Fällen, die wir ausgewertet haben oder die in der Fachliteratur beschrieben wurden, das gezielte Schaffen und Ausnutzen von Gelegenheitssituationen. So wissen wir von Fällen in Ferienlagern, in den regelmäßige Zeckenuntersuchungen durchgeführt und so sexueller Missbrauch angebahnt wurde. Als „medizinische Untersuchungen“ oder „Massage“ getarnte sexuelle Übergriffe sind ebenso bekannt, wie auch „Kitzel- oder Tobespiele“, die erste Übergriffe, z.B. ein Berühren intimer Stellen am Körper ermöglichten. Auch „Hygieneschulungen“, wie etwa „ich zeige dir jetzt mal, wie du beim Duschen die Vorhaut zurückschiebst um deinen Penis ordentlich zu säubern“ oder besonders körperbetonte „Hilfestellungen“ beim Sport gehören zu bekannten Täterstrategien.

Im Übrigen erweisen sich Täter und Täterinnen im Umgang mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen häufig als besonders zugewandt, aufmerksam und einfühlsam. Sie sind oft die „besten“ Pädagog*innen, Trainer*innen, Therapeut*innen, Lehrer*innen oder Pfarrer*innen. Und die Sonderwege, die sie gehen, werden von ihnen häufig als „besondere“ Zuwendung, als „besonderes“ Engagement getarnt, das Träger, Kolleg*innen, manchmal auch die Eltern oft sogar bewundern, da es weit über das Normalmaß hinaus geht.

Genau an diesen Punkten können Schutzvereinbarungen ansetzen. Denn sie formulieren Regeln, welches Verhalten Erwachsener im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in Ordnung ist und was eben nicht. Als präventive Maßnahme greifen Schutzvereinbarungen überall dort, wo Situationen standardisierbar sind, z.B. in der Situation des Duschens nach dem Sport. Hier lautet die Schutzvereinbarung des BTTV ganz einfach: Trainer*innen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen.

Wir müssen für Standardsituationen also definieren, was wir als sinnvolles Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Arbeitsfeld bewerten und wo Grenzen sind und dies gegenüber Kindern, Jugendlichen, aber auch den Eltern deutlich machen. Sie müssen wissen, was in diesem Arbeitsbereich nicht mehr erwünscht ist und u.U. den Beginn von sexuellem Missbrauch, in jedem Fall aber eine Regelverletzung darstellt.

Die „Schutzvereinbarungen“, wie wir sie nennen, markieren so auf der „breiten Straße“ pädagogisch guten und korrekten Handelns „Abzweigungen“ und machen diese Abzweigungen für Kinder und Jugendliche, aber auch andere Mitarbeiter*innen und Eltern frühzeitig erkennbar. Verstöße gegen diese Schutzvereinbarungen sind daher nicht automatisch bereits mit sexuellem Missbrauch gleichzusetzen, machen aber deutlich, dass hier ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gegen eine Vereinbarung des Trägers handelt. Eine Abzweigung (d.h. eine Ausnahme) muss auch mal erlaubt sein, darf jedoch nur in Absprache mit Kolleg*innen bzw. dem Träger gegangen werden und sollte mit allen Beteiligten rückgekoppelt sein. Häufige Abzweigungen zeigen dagegen ein Problem mit der eigenen Rolle bzw. Funktion und sollten v.a. vom Träger, aber auch von den Kolleg*innen benannt und kritisch hinterfragt werden, da sie pädagogisch bedenkliches Verhalten beinhalten.

So können klar formulierte Schutzvereinbarungen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wieder eine neue Sicherheit im Umgang mit betreuten Kindern und Jugendlichen geben, aber auch Kindern, Jugendlichen und Eltern erste Anhaltspunkte dafür bieten, dass sich da jemand entgegen aller Vereinbarungen „seltsam“ und regelverletzend verhält. Dies erlaubt es ihnen u.U. auch, ein vermeintlich besonders „engagiertes“ Verhalten kritisch zu hinterfragen. Und hier schlägt sich der Bogen zum Beschwerdemanagement, das Träger für Kinder und Jugendliche entwickeln sollten und das auch Eltern mit einbezieht. Sie müssen ebenfalls wissen, welche Vereinbarungen zwischen dem Träger und den Mitarbeiter*innen bestehen und wie sie auffälliges Verhalten Einzelner ansprechen und benennen können.

Dass dies für Kinder und Jugendliche trotz allem ein schwieriger Schritt sein wird, ist klar. Umso wichtiger ist auch in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit der Eltern und der Kolleg*innen. Grundsätzlich erleichtert werden kann dieser Prozess der erhöhten Sensibilität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen durch ein immer wieder aufmerksames und gegenseitig kritikfähiges Miteinander aller Erwachsenen, die gemeinsam den Umgang mit Kindern und Jugendlichen reflektieren und an einer Verbesserung arbeiten. Dass hier eine Kultur des Diskutierens, Lobens und Verbesserns förderlicher ist als eine Kultur der Strafe oder Kritik, ist sicherlich nachvollziehbar.

Wichtig ist es, dass ersten Übergriffen, die TäterInnen im Schutz von Institutionen anbahnen und begehen, möglichst wirksam vorgebeugt wird und dass das Verwirrspiel, das Täter*innen bekanntermaßen zur Manipulation von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen im Umfeld, entwickeln, beendet und als beginnender Missbrauch entlarvt werden kann.

Ich komme nun zur speziellen Würdigung der diesjährigen Preisträger und damit wird auch nachvollziehbar, was der Anlass für die bisherigen inhaltlichen Ausführungen ist.

Der Bayerische Tischtennisverband hat sich im vergangenen Jahr dafür entschieden im Bereich Leistungssport Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen. Da dies aus zeitlichen Gründen nicht anders möglich war, wurde gemeinsam mit AMYNA im Rahmen des eingangs beschriebenen Pilotprojekts eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Ernsthaft setzte sich der BTTV mit Gefährdungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs auseinander und begann zeitnah, zügig und entschlossen mit der Umsetzung der von uns empfohlenen präventiven Elemente.

Wir freuen uns darüber, dass ein Träger, der ausgewiesen nicht aus dem pädagogischen Bereich, sondern aus dem Sport, hier sogar aus dem Leistungssport kommt, nicht nur eine eindeutige Haltung zum Thema hat, sondern auch zielstrebig und konsequent in kürzester Zeit zahlreiche strukturelle Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

Neben der Einführung von Führungszeugnissen im Einstellungsverfahren von Verbandstrainern und -Trainerinnen und deren regelmäßiger Aktualisierung, wurde ein Verhaltenskodex ebenso Vertragsbestandteil zwischen dem BTTV und seinen Trainern und Trainerinnen wie Schutzvereinbarungen, die spezifisch und individuell für dieses Arbeitsfeld entwickelt wurden.

So wurde die Frage von Geschenken und besonderen Vergünstigungen durch einzelne Trainer*innen ebenso geregelt, wie die (gerade im Leistungssport) häufig relevante Frage der Übernachtungen oder der Mitnahme in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin. Das Abschließen von Türen oder gemeinsame Duschen mit Kindern und Jugendlichen stellt zukünftig eine Regelverletzung dar. Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen werden als unerwünscht formuliert, Kinder und Jugendliche werden von Täter*innen nämlich häufig mit einem Schweigegebot belegt.
Ein Abweichen von den Schutzvereinbarungen ist erst nach Rücksprache mit dem Verband oder mit anderen Trainer*innen erlaubt. In der Information der Kinder, Jugendlichen und Eltern ist der eindeutig Wunsch des Verbandes formuliert, dass diese sich beschweren sollen, wenn es zu Verstößen oder gar zu Grenzverletzungen kommt. Hervorzuheben ist besonders, dass der Verband ohne wenn und aber die Möglichkeit der Beschwerde auch bei externen Stellen eindeutig benennt und für gut befindet und damit die Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene erleichtert. Alle Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern erhalten die Informationen bereits bei der Aufnahme in den Kader. Für den Fall eines Verdachts gegenüber Trainer*innen, aber auch für den Fall eines häufigeren oder massiveren Verstoßes gegen die Schutzvereinbarungen ist das interne Vorgehen ebenso klar geregelt, wie auch das Hinzuziehen einer externen Fachstelle, die gemeinsam mit dem Präsidenten sowie dem Anti-Missbrauchs-Beauftragten die Situation bewerten und das weitere Vorgehen entscheiden soll. Der Anti-Missbrauchs-Beauftragte wurde durch die Sprachregelung des BTTV dem Anti-Doping-Beauftragten gleichgestellt und ist für die Steuerung der Prävention und Intervention zuständig.

Insgesamt legt der Bayerische Tischtennisverband für den Bereich Leistungssport (und unseres Wissens für den Leistungssport in Deutschland überhaupt erstmalig) damit ein sehr umfassendes Paket der Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch vor, das in seiner Konsequenz innerhalb des Sports sicherlich als beispielhaft angesehen werden kann. Wir würden uns sehr freuen, wenn das Preisgeld für einen weiteren Ausbau des Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch innerhalb des Verbandes Verwendung finden würde.

Sehr geehrte Preisträger, wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute als Anerkennung und mit einem Dank für Ihre eindeutige Haltung und ihre Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbunden, den AMYNA-Präventionspreis 2011 überreichen dürfen und bitten Sie nun den Preis in Empfang zu nehmen.