Pressemitteilung – Prävention weiter denken statt neu erfinden!

Prävention weiter denken statt neu erfinden!

Statement zum „Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (UBSKM -Gesetz)

„Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend besser gewährleisten zu können und die Funktion der UBSKM strukturell zu verankern, ist der Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt“, so Yvonne Oeffling, Teil der Geschäftsführung von AMYNA e.V. „Einen Passus im Gesetz betrachten wir jedoch mit Sorge“.

Im Artikel 1 § 2 des Gesetzes wird festgeschrieben, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter Einbezug der UBSKM sowie in Zusammenarbeit mit den Ländern und dort tätigen Fachstellen und Verbänden, Materialien und Medien zur Prävention erarbeiten soll. „Das für sich genommen ist eine gute Sache, denn jede Weiterentwicklung von Prävention ist natürlich sehr zu begrüßen und als ausgewiesene Präventionsfachstelle würden wir hier unsere Expertise bei der Entwicklung gerne einbringen“, so Yvonne Oeffling.

AMYNA entwickelt seit über 30 Jahren Präventionsmaßnahmen und begleitet die unterschiedlichsten Einrichtungen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. „Dass nun die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) damit beauftragt werden soll, Einrichtungen bei der Entwicklung, Anwendung und Umsetzung von Schutzkonzepten zu unterstützen, wie es in den Erläuterungen zum Gesetz heißt, erstaunt uns schon sehr“, so Adelheid Unterstaller Bereichsleitung des Instituts zur Prävention von sexueller Gewalt. AMYNA e.V. kennt die Strukturen und Regelungen vor Ort, ist gut vernetzt, orientiert sich an den im Fachdiskurs erarbeiteten Standards, steht im Austausch mit der regionalen Soziallandschaft und kann die Einrichtung dort abholen, wo sie stehen. „Prävention muss nicht immer wieder neu erfunden werden“, so Adelheid Unterstaller.

„Wir bearbeiten die Prävention mit allen ihren Facetten und schulen Jahr für Jahr hunderte von Fachkräften und Eltern. Seit vielen Jahren begleiten wir Einrichtungen bei der Erstellung von Schutzkonzepten intensiv und im direkten Austausch. Wir wissen, wieviel Zeit eine einrichtungsspezifische Begleitung braucht, die an den vor Ort orientierten Strukturen und Ressourcen entlang entwickelt wird, damit Prävention nachhaltig verankert ist. Dieser Blick ist für eine Bundesstelle schwierig zu erbringen“, erläutert Sibylle Härtl, Teil der Geschäftsführung von AMYNA e.V. Angesichts leerer Kassen in den Kreisen und Kommunen, kämpfen viele Präventionsfachstellen um’s Überleben. „Wir vermissen im Gesetz die Sicherung der Finanzierung der Präventionsfachstellen auf kommunaler Ebene und damit den wertschätzenden Blick auf die Jahrzehnte lang gewachsenen Strukturen und Netzwerke die vor Ort Prävention gestalten“, so Oeffling. „Mit einer finanziellen Absicherung der Präventionseinrichtungen vor Ort könnte die Bundesregierung Jahrzehnte erarbeitetes Fachwissen sichern, damit dieses nicht verloren geht und die Prävention in die Fläche bringen“, so Oeffling weiter. „Auch wir kämpfen gerade an vielen Stellen, um stabile Finanzierung in kleineren Kommunen und Landkreisen, damit unsere Angebote auch in ländlicheren Gebieten auf solide Füße gestellt werden können. Wir erleben, dass die Kommunen keinerlei Mittel dafür zur Verfügung haben, auch wenn sie unsere Arbeit sehr schätzen und gerne fördern würden“.

Sinnvoll ist es,

  • Wie im Gesetz enthalten die BZgA als Wissenskoordinationsstelle und -transferstelle zu installieren, die die Präventionsfachstellen vor Ort mit Materialien und gut aufbereiteten neuen Erkenntnissen versorgt, damit sie bei der Umsetzung der Prävention Vorort gestärkt werden.
  • Die Finanzierung der Präventionsfachstellen und damit die Umsetzung der Prävention Vorort finanziell abzusichern, auch in ländlicheren Regionen und damit den Transfer in die Praxis in den unterschiedlichsten Einrichtungen (von Kita über Ehrenamtsangebot über die Behindertenhilfe etc.) zu gewährleisten.
  • Eine Verpflichtung von allen Anbieter*innen (z.B. Nachhifeangebote, Musikschule oder offene Jugendarbeit) die Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen oder Fluchthintergrund durchführen zur Entwicklung von Schutzkonzepten einzuführen. Dazu müssen die Ressourcen für diese Aufgabe gesetzlich gesichert sein.

Bei allen Bemühungen, rund um die Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, ist es AMYNA ein besonderes Anliegen ALLE Kinder und Jugendlichen im Blick zu behalten. Der Verein unterstützt daher ausdrücklich die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, – vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI) zum UBSKM Gesetz, die deutlich darauf hinweist, dass es notwendig ist, die Bedarfe von u.a. Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, mit Migrations- und Fluchthintergrund, trans-, inter und abinäre Kinder und Jugendlichen in allen Überlegungen zur Stärkung der Strukturen des Schutzes mitzudenken. Auch der Blick auf die Bereiche der Digitalisierung sexualisierter Gewalt und sexualisierte Peer-Gewalt halten wir für dringend erforderlich.

AMYNA e.V. hat die Vision, eine Gesellschaft frei von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt zu gestalten. Um an dieser Vision weiter zu arbeiten, bringt sich der Verein auch weiterhin gerne in den bundesweiten Diskurs, rund um die Weiterentwicklung des Schutzes von sexualisierter Gewalt ein.

Rückfragen richten Sie bitte an presse@amyna.de.

Die Pressemitteilung als Pdf-Datei finden Sie hier.