Beiträge

Beratung durch GrenzwertICH – sexuelle Gewalt durch Kinder und Jugendliche verhindern

Der Bereich GrenzwertICH bietet kompetente Beratung bei:

  • Fragen der Vorbeugung von sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder oder Jugendliche

  • Fragen zum Umgang mit sexuellen Grenzüberschreitungen sowie

  • Fragen der Einschätzung sexueller Äußerungen und Handlungen von Kindern und Jugendlichen

  • Fragen zur sexualpädagogischen Arbeit und dem sexualpädagogischen Konzept

Hier können Sie sich auch direkt an unsere Mitarbeiterinnen Fiona Langfeldt und Sibel Ugur wenden.

Tel.  089/890 57 45-120 ;

Während unserer Telefonzeit: Mi. 09.00-11.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an grenzwertich@amyna.de senden.

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Beispiele aus unserer Beratung:

  • “Zwei Kinder in unserer Kita haben sich in der Kuschelecke ausgezogen und angefasst. Ist das in Ordnung?”
  • “Wir haben zwei Kinder mit Förderbedarf in der Gruppe. Wie können wir Sexualerziehung so gestalten, dass sie für alle Kinder passt?”
  • “Wir haben immer wieder Kinder, die sich selbst befriedigen. Wie sollen wir damit umgehen?”
  • “Ein Vorschuljunge hat ein anderes Kind überredet, an seinem Penis zu lecken. Was sollen wir tun?”
  • “Jugendliche entdecken ihre eigene Sexualität – was dürfen und sollen wir ihnen in unserer Wohngruppe erlauben und was nicht?”
  • “Einige Jugendliche schicken sich gegenseitig Nackt-Selfies. Ist das in Ordnung?”

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GrenzwertICH-Beratungsflyer zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

GrenzwertICH-Flyer zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

Kompetente Weitervermittlung

Die Arbeitsbereiche von AMYNA e.V. liegen im Rahmen der Präventionsarbeit…

Beratung für Einzelpersonen zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Wir beraten Eltern und weitere Bezugspersonen von Kindern und…

Konzept-Beratung

Schließungen von Einrichtungen und der veränderte Arbeitsalltag…

SchoolCheck!

Präventionsberatung zu § 8a SGB VIII für Kindertagesstätten

Alle Einrichtungen, die die Verpflichtung haben, das Kindeswohl…

Beratung durch GrenzwertICH – sexuelle Gewalt durch Kinder und Jugendliche verhindern

Der Bereich GrenzwertICH bietet kompetente Beratung bei:

  • Fragen der Vorbeugung von sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder oder Jugendliche

  • Fragen zum Umgang mit sexuellen Grenzüberschreitungen sowie

  • Fragen der Einschätzung sexueller Äußerungen und Handlungen von Kindern und Jugendlichen

  • Fragen zur sexualpädagogischen Arbeit und dem sexualpädagogischen Konzept

Hier können Sie sich auch direkt an unsere Mitarbeiterinnen Fiona Langfeldt und Sibel Ugur wenden.

Tel.  089/890 57 45-120 ;

Während unserer Telefonzeit: Mi. 09.00-11.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an grenzwertich@amyna.de senden.

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Beispiele aus unserer Beratung:

  • “Zwei Kinder in unserer Kita haben sich in der Kuschelecke ausgezogen und angefasst. Ist das in Ordnung?”
  • “Wir haben zwei Kinder mit Förderbedarf in der Gruppe. Wie können wir Sexualerziehung so gestalten, dass sie für alle Kinder passt?”
  • “Wir haben immer wieder Kinder, die sich selbst befriedigen. Wie sollen wir damit umgehen?”
  • “Ein Vorschuljunge hat ein anderes Kind überredet, an seinem Penis zu lecken. Was sollen wir tun?”
  • “Jugendliche entdecken ihre eigene Sexualität – was dürfen und sollen wir ihnen in unserer Wohngruppe erlauben und was nicht?”
  • “Einige Jugendliche schicken sich gegenseitig Nackt-Selfies. Ist das in Ordnung?”

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GrenzwertICH-Beratungsflyer zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

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Kompetente Weitervermittlung

Die Arbeitsbereiche von AMYNA e.V. liegen im Rahmen der Präventionsarbeit…

Beratung für Einzelpersonen zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Wir beraten Eltern und weitere Bezugspersonen von Kindern und…

Konzept-Beratung

Schließungen von Einrichtungen und der veränderte Arbeitsalltag…

SchoolCheck!

Präventionsberatung zu § 8a SGB VIII für Kindertagesstätten

Alle Einrichtungen, die die Verpflichtung haben, das Kindeswohl…
Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche verhindern

Digitale Medien & Prävention sexueller Grenzverletzungen und Jugendsexualität – coming soon….

Infos im Verdachtsfall

AMYNA arbeitet zur Prävention. Das bedeutet, wir beraten nicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch und sind keine Anlaufstelle für Betroffene.

Sehr gerne beraten wir Sie sowohl bei Fragen zu unseren Angeboten als auch bei Fragen zur Prävention von sexueller Gewalt.

Wenn Sie selbst oder Angehörige betroffen sind und Hilfe und Unterstützung in Form von Beratung und Therapie benötigen, vermitteln wir Sie an unsere Kolleg*innen in geeigneten Fachberatungsstellen weiter: Weitervermittlung

Auch Einrichtungen, die einen Verdachtsfall haben, werden von uns an Fachberatungsstellen weitervermittelt, die Sie dann kompetent durch einen Fall begleiten werden. Über Rückmeldungen freuen wir uns, egal ob Sie positive oder negative Erfahrungen mit unserer Weiterverweisung gemacht haben. Dies verbessert die Qualität unserer Vermittlung

Weitere Hilfsangebote

Fragen und Antworten

Diese Seite ist für Ihre Fragen zum Präventionspreis da!

Für den Präventionspreis 2023 lautet das Schwerpunktthema „Schutzkonzepte digital gedacht“. Dies ist ein sehr vielfältiger Bereich. Eine einzelne Ausschreibung kann mit ihren Informationen allen Facetten natürlich nicht gerecht werden. Aus diesem Grund haben wir diese Seite eingerichtet und versuchen, Ihre Fragen so gut wie möglich zu bearbeiten.

Ihr Anliegen ist noch nicht dabei? Dann schicken Sie dieses bitte an ms@amyna.de . So kann Ihre Frage nach der Beantwortung in diesen Katalog aufgenommen und die für Sie nötigen Informationen gegeben werden.

„Was gehört alles zu sexualisierter Gewalt?“

Da im digitalen Raum noch mehr die Gefahr besteht, dass Altersgrenzen verwischen, bzw. teilweise das Alter nicht ersichtlich ist, haben wir diesen weiteren Begriff gewählt. Berücksichtigt werden sollte also in den Maßnahmen zum Einen der sexuelle Missbrauch durch Erwachsene mittels digitaler Medien, dabei geht es nicht nur um die Kontaktanbahnung über das Internet, sondern auch beispielsweise um die Aufrechterhaltung von Abhängigkeitsverhältnissen durch Erwachsene, die die Kinder / Jugendlichen aus dem „analogen“ Leben kennen. Zum Anderen sollten auch sexualisierte Gewalt bzw. Grenzverletzungen durch andere Kinder / Jugendliche berücksichtigt werden.

„Wie fangen wir als Einrichtung damit an?“

Sie könnten beispielsweise eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Ist-Zustand machen. Dabei können Ihnen zum Beispiel Prüffragen helfen wie „Welche Haltung haben wir zur Nutzung sozialer Medien?“, „Zeigen wir uns als erwachsene Ansprechpersonen zum Thema und fühlen wir uns kompetent genug dafür?“ oder „Haben wir digitale Medien schon in präventiven Maßnahmen mitgedacht?“. Unsere langjährige Kollegin Anja Bawidamann hat in einem Beitrag für die Zeitschrift Thema Jugend die Erkenntnisse zur Thematik ausgeführt. Diesen finden Sie unter folgendem Link ab S.14.

„Müssen wir schon alles umgesetzt haben? Wir haben tolle Pläne, aber hatten bisher noch nicht die Kapazitäten und das Geld für die Umsetzung.“

Nein, Sie müssen noch nicht alles umgesetzt haben. Es ist aber wichtig, dass Sie aufzeigen, was Sie bereits machen und wie der Plan zur weiteren Implementierung aussieht. Wir fördern gerne größere Projekte mit dem Preisgeld, aber Sie verpflichten sich mit der Annahme, die geplanten und eingereichten Maßnahmen auch umzusetzen.

„Was bedeutet präventive Medienpädagogik?“

Ganz allgemein gesagt verstehen wir darunter die Verbindung zwischen Prävention sexualisierter Gewalt und Medienpädagogik. Bei diesem Thema kann beides nicht ohne einander gedacht werden, da sowohl die positiven Aspekte digitaler Medien und Informationen zur sicheren Nutzung des Internets zur Prävention gehören, als auch Themen wie Cybergrooming oder digitale sexuelle Grenzüberschreitungen.

„Welche Punkte sind denn bei diesem Thema im Schutzkonzept wichtig?“

Das kann in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sein, letztendlich muss das immer individuell geprüft werden. Eine hilfreiche Orientierung bietet aber der Online-Auftritt der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Missbrauch. Unter https://digital.kein-raum-fuer-missbrauch.de/ finden Sie Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen eines Schutzkonzeptes und unter https://beauftragter-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutz-im-digitalen-raum weiterführende Informationen zum Thema. Wenn Sie sich bei einer Präventionsmaßnahme unsicher sind, können Sie sich aber auch immer von uns beraten lassen, unsere Telefonzeiten finden Sie hier.

„Warum ist das Thema nur für Jugendhilfe-Einrichtungen ausgeschrieben?“

Natürlich ist es in jedem Bereich, in dem sich Kinder und Jugendliche aufhalten, wichtig, Schutzkonzepte digital zu denken. Allerdings muss die Zielgruppe für eine gerechtere Auswahl und bessere Vergleichbarkeit eingegrenzt werden. So haben beispielsweise Schulen durch Lehrpläne und staatliche Vorgaben ganz andere Voraussetzungen als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

„Was darf ich alles einsenden?“

Sie dürfen alles einsenden, was uns dabei hilft, Ihre Maßnahmen nachzuvollziehen. Mindestens muss uns das Nominierungsformular vorliegen, wir würden dann bei Bedarf noch einmal auf Ihre Einrichtung zukommen. Es erleichtert allerdings den Auswahlprozess, wenn Sie uns Konzepte, Material, eine Fotodokumentation oder ähnliches beilegen.

“Was bedeutet, dass das Schwerpunktthema strukturell verankert sein muss?”

Eine strukturelle Verankerung bedeutet die Festsetzung der Maßnahmen auf allen Ebenen der Einrichtung. Das Thema kann z.B. in einem sexualpädagogischen Konzept oder im Qualitätsmanagement beschrieben werden, sodass sich alle Mitarbeitenden daran halten müssen. Sinn davon ist die Förderung einer größtmöglichen Nachhaltigkeit – im Alltag und in den Strukturen. Fest verankerte Maßnahmen haben eine größere Wirkung als ein Projekt, das einmal jährlich oder bei Bedarf stattfindet.

„Was fällt unter eine spezialisierte Fachstelle?“

Mit einer spezialisierten Fachstelle ist hier eine Einrichtung oder Beratungsstelle gemeint, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bzw. Prävention in digitalen Medien spezialisiert hat. Dieses Thema bzw. diese Themen sollten Schwerpunkte der Arbeit dieser Stelle sein. Ansonsten finden Sie auf dem „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ ganz einfach Fachstellen in Ihrer Nähe.

 „Wer entscheidet über die Vergabe des Präventionspreises?“

Alle eingesandten Bewerbungen werden in der Mitfrauenversammlung von AMYNA e.V. im November 2023 vorgestellt. Alle stimmberechtigten Mitfrauen wählen schließlich den*die nächste Preisträger*in per Mehrheitsentscheid.

„Wie werden die Einsendungen bewertet?“

In die Bewertung und Abstimmung der Bewerbungen fließen die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt, sowie die Erfahrungswerte der pädagogischen Fachkräfte von AMYNA e.V. ein. Grundlegende Punkte wie beispielsweise eine Berücksichtigung des Themas auf allen Ebenen der Einrichtung (von der pädagogischen Arbeit über die Personalführung bis zum Krisenleitfaden) oder der Einbezug aller Beteiligten der Einrichtung fallen stärker ins Gewicht als die Bereitstellung von Materialien oder ein jährlich einmal stattfindendes Projekt.

Seiten

Infos im Verdachtsfall

AMYNA arbeitet zur Prävention. Das bedeutet, wir beraten nicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch und sind keine Anlaufstelle für Betroffene.

Sehr gerne beraten wir Sie sowohl bei Fragen zu unseren Angeboten als auch bei Fragen zur Prävention von sexueller Gewalt.

Wenn Sie selbst oder Angehörige betroffen sind und Hilfe und Unterstützung in Form von Beratung und Therapie benötigen, vermitteln wir Sie an unsere Kolleg*innen in geeigneten Fachberatungsstellen weiter: Weitervermittlung

Auch Einrichtungen, die einen Verdachtsfall haben, werden von uns an Fachberatungsstellen weitervermittelt, die Sie dann kompetent durch einen Fall begleiten werden. Über Rückmeldungen freuen wir uns, egal ob Sie positive oder negative Erfahrungen mit unserer Weiterverweisung gemacht haben. Dies verbessert die Qualität unserer Vermittlung

Weitere Hilfsangebote

Fragen und Antworten

Diese Seite ist für Ihre Fragen zum Präventionspreis da!

Für den Präventionspreis 2023 lautet das Schwerpunktthema „Schutzkonzepte digital gedacht“. Dies ist ein sehr vielfältiger Bereich. Eine einzelne Ausschreibung kann mit ihren Informationen allen Facetten natürlich nicht gerecht werden. Aus diesem Grund haben wir diese Seite eingerichtet und versuchen, Ihre Fragen so gut wie möglich zu bearbeiten.

Ihr Anliegen ist noch nicht dabei? Dann schicken Sie dieses bitte an ms@amyna.de . So kann Ihre Frage nach der Beantwortung in diesen Katalog aufgenommen und die für Sie nötigen Informationen gegeben werden.

„Was gehört alles zu sexualisierter Gewalt?“

Da im digitalen Raum noch mehr die Gefahr besteht, dass Altersgrenzen verwischen, bzw. teilweise das Alter nicht ersichtlich ist, haben wir diesen weiteren Begriff gewählt. Berücksichtigt werden sollte also in den Maßnahmen zum Einen der sexuelle Missbrauch durch Erwachsene mittels digitaler Medien, dabei geht es nicht nur um die Kontaktanbahnung über das Internet, sondern auch beispielsweise um die Aufrechterhaltung von Abhängigkeitsverhältnissen durch Erwachsene, die die Kinder / Jugendlichen aus dem „analogen“ Leben kennen. Zum Anderen sollten auch sexualisierte Gewalt bzw. Grenzverletzungen durch andere Kinder / Jugendliche berücksichtigt werden.

„Wie fangen wir als Einrichtung damit an?“

Sie könnten beispielsweise eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Ist-Zustand machen. Dabei können Ihnen zum Beispiel Prüffragen helfen wie „Welche Haltung haben wir zur Nutzung sozialer Medien?“, „Zeigen wir uns als erwachsene Ansprechpersonen zum Thema und fühlen wir uns kompetent genug dafür?“ oder „Haben wir digitale Medien schon in präventiven Maßnahmen mitgedacht?“. Unsere langjährige Kollegin Anja Bawidamann hat in einem Beitrag für die Zeitschrift Thema Jugend die Erkenntnisse zur Thematik ausgeführt. Diesen finden Sie unter folgendem Link ab S.14.

„Müssen wir schon alles umgesetzt haben? Wir haben tolle Pläne, aber hatten bisher noch nicht die Kapazitäten und das Geld für die Umsetzung.“

Nein, Sie müssen noch nicht alles umgesetzt haben. Es ist aber wichtig, dass Sie aufzeigen, was Sie bereits machen und wie der Plan zur weiteren Implementierung aussieht. Wir fördern gerne größere Projekte mit dem Preisgeld, aber Sie verpflichten sich mit der Annahme, die geplanten und eingereichten Maßnahmen auch umzusetzen.

„Was bedeutet präventive Medienpädagogik?“

Ganz allgemein gesagt verstehen wir darunter die Verbindung zwischen Prävention sexualisierter Gewalt und Medienpädagogik. Bei diesem Thema kann beides nicht ohne einander gedacht werden, da sowohl die positiven Aspekte digitaler Medien und Informationen zur sicheren Nutzung des Internets zur Prävention gehören, als auch Themen wie Cybergrooming oder digitale sexuelle Grenzüberschreitungen.

„Welche Punkte sind denn bei diesem Thema im Schutzkonzept wichtig?“

Das kann in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sein, letztendlich muss das immer individuell geprüft werden. Eine hilfreiche Orientierung bietet aber der Online-Auftritt der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Missbrauch. Unter https://digital.kein-raum-fuer-missbrauch.de/ finden Sie Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen eines Schutzkonzeptes und unter https://beauftragter-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutz-im-digitalen-raum weiterführende Informationen zum Thema. Wenn Sie sich bei einer Präventionsmaßnahme unsicher sind, können Sie sich aber auch immer von uns beraten lassen, unsere Telefonzeiten finden Sie hier.

„Warum ist das Thema nur für Jugendhilfe-Einrichtungen ausgeschrieben?“

Natürlich ist es in jedem Bereich, in dem sich Kinder und Jugendliche aufhalten, wichtig, Schutzkonzepte digital zu denken. Allerdings muss die Zielgruppe für eine gerechtere Auswahl und bessere Vergleichbarkeit eingegrenzt werden. So haben beispielsweise Schulen durch Lehrpläne und staatliche Vorgaben ganz andere Voraussetzungen als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

„Was darf ich alles einsenden?“

Sie dürfen alles einsenden, was uns dabei hilft, Ihre Maßnahmen nachzuvollziehen. Mindestens muss uns das Nominierungsformular vorliegen, wir würden dann bei Bedarf noch einmal auf Ihre Einrichtung zukommen. Es erleichtert allerdings den Auswahlprozess, wenn Sie uns Konzepte, Material, eine Fotodokumentation oder ähnliches beilegen.

“Was bedeutet, dass das Schwerpunktthema strukturell verankert sein muss?”

Eine strukturelle Verankerung bedeutet die Festsetzung der Maßnahmen auf allen Ebenen der Einrichtung. Das Thema kann z.B. in einem sexualpädagogischen Konzept oder im Qualitätsmanagement beschrieben werden, sodass sich alle Mitarbeitenden daran halten müssen. Sinn davon ist die Förderung einer größtmöglichen Nachhaltigkeit – im Alltag und in den Strukturen. Fest verankerte Maßnahmen haben eine größere Wirkung als ein Projekt, das einmal jährlich oder bei Bedarf stattfindet.

„Was fällt unter eine spezialisierte Fachstelle?“

Mit einer spezialisierten Fachstelle ist hier eine Einrichtung oder Beratungsstelle gemeint, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bzw. Prävention in digitalen Medien spezialisiert hat. Dieses Thema bzw. diese Themen sollten Schwerpunkte der Arbeit dieser Stelle sein. Ansonsten finden Sie auf dem „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ ganz einfach Fachstellen in Ihrer Nähe.

 „Wer entscheidet über die Vergabe des Präventionspreises?“

Alle eingesandten Bewerbungen werden in der Mitfrauenversammlung von AMYNA e.V. im November 2023 vorgestellt. Alle stimmberechtigten Mitfrauen wählen schließlich den*die nächste Preisträger*in per Mehrheitsentscheid.

„Wie werden die Einsendungen bewertet?“

In die Bewertung und Abstimmung der Bewerbungen fließen die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt, sowie die Erfahrungswerte der pädagogischen Fachkräfte von AMYNA e.V. ein. Grundlegende Punkte wie beispielsweise eine Berücksichtigung des Themas auf allen Ebenen der Einrichtung (von der pädagogischen Arbeit über die Personalführung bis zum Krisenleitfaden) oder der Einbezug aller Beteiligten der Einrichtung fallen stärker ins Gewicht als die Bereitstellung von Materialien oder ein jährlich einmal stattfindendes Projekt.