Gut gestiftet – Geld für Prävention!
Stiftungen haben Verantwortung
Viele Stiftungen und fördernde Institutionen wirken unmittelbar in die Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen hinein. Dies tun sie durch die Projekte, die sie selbst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durchführen oder fördern.
Deshalb ist es wichtig, dass alle Stiftungen und fördernde Institutionen Aspekte des Kinderschutzes mitbedenken. Denn: Sie können viel Gutes tun – auch und gerade in Sachen Kinderschutz!
GUT GESTIFTET bietet Stiftungen verschiedene Hilfestellungen, damit sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention von sexuellem Missbrauch leisten zu können.
„Ich habe AMYNA als sehr fachkundigen, engagiertenund pragmatischen Kooperationspartner schätzen gelernt! Die Mitarbeiterinnen haben CHILDREN bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz intensiv begleitet und dabei aufgezeigt: auch fördernde Stiftungen haben Verantwortung für den Kinderschutz und können konkrete Schritte unternehmen.“
Felix Dresewski, ehemaliger Geschäftsführer von Children for a better World e.V., heute Leiter der HIT-Stiftung.
Stiftungen und fördernde Institutionen können viel Gutes tun – auch in Sachen Kinderschutz.
Vortrag
Im Vortrag werden die Ergebnisse der Studie zum Thema „Systematischer Kinderschutz in Stiftungen und fördernden Institutionen“ vorgestellt. Diese hat AMYNA e.V. gemeinsam mit CHILDREN for a better world e.V. veröffentlicht.
Ziel des Vortrags ist es, StifterInnen und anderen fördernden Institutionen einen Überblick zu möglichen Instrumenten der strukturellen Prävention vor sexuellem Missbrauch zu bieten, um den Kinderschutz in den geförderten Einrichtungen zu gewährleisten und zu stärken.
Analyse und Beratung
Individuelle Handlungsempfehlungen für Stiftungen und fördernde Institutionen
Wie die Studie „GUT GESTIFTET – Geld für Prävention“ zeigt, engagieren sich Stiftungen und fördernde Institutionen bereits in Kinderschutz-Fragen. Es fehlen jedoch vielerorts ein systematisches Vorgehen, eine klare Haltung und eine Handlungsrichtlinie.
Das Angebot „GUT GESTIFTET – Präventiv aktiv!“ befähigt Stiftungen und fördernde Institutionen, sich der Verantwortung zu stellen und unterstützt sie dabei wirksame Schutzmaßnahmen in ihre Förderprozesse einzuführen.
GUT GESTIFTET – Präventiv aktiv! möchte Stiftungen und fördernde Institutionen motivieren, Schutzmaßnahmen einzuführen, die dazu beitragen, sexuellen Missbrauch durch MitarbeiterInnen in den, von ihnen geförderten, Einrichtungen und Projekten zu verhindern.
GUT GESTIFTET – Präventiv aktiv! bietet mit den Handlungsempfehlungen eine kompakte Form für Stiftungen sich mit dem Thema „Prävention sexuellen Missbrauch“ zu beschäftigen.
Die Materialien von GUT GESTIFTET – Präventiv aktiv! sind an die jeweilige Stiftung angepasst und können ohne große Überarbeitung eingeführt werden.
GUT GESTIFTET – Analyse und Beratung in 5 Schritten
1. Vorgespräch mit der Stiftung oder der fördernden Institution
Ziel des Vorgespräches ist es grundlegend die Fördersystematik der Stiftung oder fördernden Institution zu erfassen. Hierbei soll auch grob analysiert werden, wer Zielgruppe der Förderung ist, um die weiteren Schritte abstimmen zu können. (Dauer ca. 2 Stunden)
2. Konstruktion eines „Muster-Antragstellers“
Mit dem „Muster-Antragsteller“ werden die wichtigsten Merkmale von AntragstellerInnen der Stiftung /fördernden Institution erfasst (Größe der Einrichtung, Alter der Kinder, Art des Kontaktes,…). Die Erfassung des „Muster-Antragstellers“ erfolgt durch einen speziell entwickelten Erhebungsbogen.
3. Analyse des Antragswesens
Mit Hilfe eines leitfadengestützten Interviews wird das Antragswesen und die Fördersystematik der Stiftung/förderndenen Institution analysiert. Ziel ist es, einen differenzierten Überblick zu Arbeitsweisen und Strukturen des Förderwesens zu erhalten.
4. Schriftliche Handlungsempfehlungen
Die schriftlichen Handlungsempfehlungen beeinhalten vier Teile.
1. allgemeine Hinweise zur Verankerung von systematischem Kinderschutz im Stiftungsalltag
2. eine Gefährdungseinschätzung für den „Muster-Antragsteller“
3. spezifische Empfehlungen zur Einbindung von Präventionsmaßnahmen in den Förderprozess
4. Empfehlungen zu Unterstützungsmechanismen, um den Kinderschutz in den geförderten Projekten zu stärken.
Die schriftlichen Handlungsempfehlungen werden ergänzt durch praxisnahe Begleitmaterialien.
5. Nachbetreuung
In einem Abschlussgespräch (Dauer ca. 2 Stunden) werden die schriftlichen Handlungsempfehlungen erläutert. Ergänzend kann eine Nachbetreuuung, z.B. in Form von weiterer Beratung oder Inhouse-Schulungen angeboten werden.