Kinderschutz im medizinischen Alltag
Empfehlungen und Hinweise für den Umgang mit „Kinderschutzfällen“ in der Gesundheitshilfe
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurden die Handlungsmöglichkeiten von Ärzt*innen in Verdachtsfällen auf eine Gefährdung des Kindeswohls gestärkt.
Der Umgang mit Kindeswohlgefährdung erfordert ein sensibles Vorgehen und bringt Aufgaben mit sich, die im arbeitsintensiven Alltag oft nicht einfach umzusetzen sind.
Je nach Arbeitsfeld (verschiedene Stationen einer Kinderklinik, Kinderschutzgruppe oder Kinder- und Jugendärzt*innen) können die Aufgaben und Rahmenbedingungen noch einmal stark voneinander abweichen und eine differenzierte Betrachtung verlangen.
Um hier Ärzt*innen zu unterstützen und hilfreiche Hinweise für die Realität der Gesundheitshilfe mitzugeben, sind z.B. folgende Aspekte für die Veranstaltung denkbar:
- Einführung in das Thema „Sexueller Missbrauch“ und andere Formen von Kindeswohlgefährdung
- Umgang mit Verdachtsfällen: Rechtlicher Rahmen und Möglichkeiten nach §4 KKG im medizinischen Kontext
- Aufdeckungsgespräche bei sexuellem Missbrauch passend gestalten
- Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe
- Vorstellung möglicher Kooperationspartner*innen und Netzwerkpartner*innen im Umfeld
Je nach zeitlichem Umfang können hier verschiedene Themenbereiche aufgegriffen werden, eine passgenaue Zusammenstellung kann im Gespräch vereinbart werden.
Die Veranstaltung ist als Kurzvortrag, Workshop oder Fortbildung möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Beantragung von Fortbildungspunkten ein*e ärztliche*r Leiter*in als wissenschaftlich Verantwortliche*r zusätzlich bestellt und anweisend sein muss.