2009 Kreisjugendring München-Stadt und Kreisjugendring München-Land
2009 wurde der Preis erstmalig an zwei verschiedene Einrichtungen vergeben. Den Preis erhielten der Kreisjugendring München-Stadt und der Kreisjugendring München-Land, da sie sich mit Nachdruck und bereits über Jahre hinweg dafür stark machen, dass die Kinder- und Jungendarbeit in München und im Landkreis München Kinder und Jugendliche umfassend vor sexuellem Missbrauch
Laudatio als PDF (nicht barrierefrei)
Preisverleihung AMYNA Präventionspreis – Laudatio
19.05.2009
(Christine Rudolf-Jilg, Mitarbeiterin bei AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch)
Sehr geehrte Preisträger,
sehr geehrte Damen und Herren,
Herzlich willkommen bei AMYNA, im Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch.
Wir freuen uns, dass Sie heute erschienen sind und bedanken uns zuerst mal dafür, dass Sie durch Ihr Kommen nicht nur die Preisträger würdigen, sondern auch Ihr Interesse an der Präventionsarbeit deutlich zeigen.
Die Verleihung des AMYNA-Präventionpreises soll Zeichen setzen.
Immer wieder zu erläutern, worauf es bei der Prävention von sexuellem Missbrauch vorrangig ankommt, nämlich dass Erwachsene die Verantwortung für die, ihnen anvertrauten Kinder verstärkt übernehmen, ist eine der alltäglichen Aufgaben des Instituts. Uns ist wichtig, deutlich zu machen, dass gewisse Standards in der Präventionsarbeit nicht täglich neu zu verhandeln sind. Daher hat der Verein AMYNA e.V., der Träger des Instituts ist, beschlossen, durch die Verleihung des AMYNA Präventionspreises darauf hinzuweisen, dass Prävention nicht beliebig sein kann und beileibe nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Was sind nun die Kriterien, anhand derer die Preisträger ausgewählt werden? Ich möchte Ihnen die drei Kriterien nennen, die bei den aktuellen Preisträgern ausschlaggebend waren.
1. Gute Prävention nimmt die Erwachsenen in die Pflicht!
Da sich kein Kind allein vor sexuellem Missbrauch schützen kann, muss sich Präventionsarbeit deshalb zuerst an pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern wenden. Sie sind für den Schutz von Mädchen und Jungen verantwortlich. Daher wählen wir als Empfänger des AMYNA-Präventionspreises in der Regel Einrichtungen aus, die in ihrem Verantwortungsbereich dauerhaft wirkende Präventionsmaßnahmen eingeführt haben, die sich vorrangig an die Erwachsenen wenden.
2. Gute Prävention schützt Kinder und Jugendliche in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe vor sexueller Gewalt.
Wenn Kinder und Jugendliche pädagogische Angebote nutzen, ist die Aufmerksamkeit und Vorsicht von Eltern gegenüber hauptberuflichen, aber auch ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Bezug auf mögliche sexualisierte Grenzverletzungen meist relativ gering. Das Wissen, dass Täter und Täterinnen auch in Institutionen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen anbahnen können, wird häufig ausgeblendet. Gehen wir jedoch davon aus, dass der pädagogische Arbeitsbereich Möglichkeiten für Übergriffe bietet, müssen wir im Umkehrschluss auch alles Menschenmögliche tun, um Kinder und Jugendliche in pädagogischen Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der AMYNA-Präventionspreis hat daher als weiteres Kriterium die Anforderung, dass sich die Preisträger mit dieser Fragestellung auseinandersetzen, Maßnahmen entwickeln UND umsetzen, die der Gefahr des Missbrauchs innerhalb der Institution vorbeugen.
3. Gute Prävention berücksichtigt, dass es viele betroffene Kinder und Jugendliche gibt.
Forschungsergebnissen zu Folge erleben etwa 5-10% aller Jungen und 15-20% aller Mädchen einen sexuellen Übergriff im Laufe ihrer Kindheit bzw. im Jugendalter (Bange 2007). Dies bedeutet, dass (allein rein statistisch) in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe davon ausgegangen werden muss, dass auch Betroffene diese Angebote nutzen und in diesem Rahmen u.U. Hilfebedarf signalisieren. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Institutionen müssen daher wissen, wie sie reagieren sollen, wenn sich ihnen Mädchen bzw. Jungen hilfesuchend anvertrauen. Auch dies ist eine Anforderung für die Vergabe des AMYNA-Präventionspreises.
Was können Träger von Einrichtungen nun tun um diesen Anforderungskriterien zu entsprechen und was davon wurde von den diesjährigen Preisträgern beispielhaft umgesetzt? Ich möchte zuerst die fünf wichtigsten Präventionsmaßnahmen aus unserer Sicht erläutern.
1. Eine gezielte Auswahl und Einstellung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen MitarbeiterInnen
Um der Einstellung „problematischer“ Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorzubeugen, ist es sinnvoll, bereits bei der Gewinnung bzw. Einstellung von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen alle Möglichkeiten der Prävention auszuloten. So ist es zum Beispiel möglich, bereits durch Informationen auf der Website, bei der Stellenausschreibung oder beim Vorstellungsgespräch deutlich zu machen, welche Haltung die Institution zu diesem Thema hat. Dies schreckt Täter und Täterinnen erfahrungsgemäß eher ab. Ein weiteres Schutzelement ist es, Referenzen von vorherigen Arbeitgebern bzw. aus vorherigen Ehrenämtern zu erbitten und auch abzufragen.
2. Umfassende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die Aufgabe von Erwachsenen in Institutionen ist es, Mädchen und Jungen umfassend vor Missbrauch zu schützen und Hilfe zu leisten, wenn diese benötigt wird. Erforderlich ist es daher, dass alle Erwachsenen Hand in Hand arbeiten, damit dieser Schutz sichergestellt werden kann. Daher benötigen Träger von Einrichtungen differenzierte Schulungskonzepte.
3. Ein allgemeiner Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und spezifische Schutzvereinbarungen
Ein Verhaltenskodex bzw. gemeinsame Leitlinien zum Verhalten formulieren für die gesamte Institution bzw. für den gesamten Träger verbindliche allgemeine Verhaltensregeln und stellen ein deutliches Bekenntnis zum Kinderschutz dar. Dies stärkt die Identifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und wirkt zugleich abschreckend auf potentielle Täter und Täterinnen.
Ergänzt werden kann dieses eher allgemeine Bekenntnis durch konkrete Schutzvereinbarungen, die an den jeweiligen Arbeitssituationen ansetzen und innerhalb einer Institution bzw. eines Trägers durchaus unterschiedlich sein können. Wichtig ist dabei, dass diese Schutzvereinbarungen zwar vom Träger gewünscht werden können, jedoch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeinsam für ihre spezifische Arbeit entwickelt, diskutiert und beschlossen werden müssen. Nur hier sitzen die Experten und Expertinnen, die wissen, was Übergriffe in ihrem Verantwortungsbereich möglich machen würde und was sie im Gegenzug verhindern kann. Auch hier möchte ich durch einige Beispiele zeigen, was dies für die Praxis bedeutet. Bei Freizeitmaßnahmen für Kinder oder Jugendliche kann z.B. die Schutzvereinbarung sein: „kein gemeinsames Duschen mit Kindern, getrennte Zimmer für Erwachsene und Kinder bei Freizeiten, keine verschlossenen Türen bei Einzelgesprächen mit Kindern bzw. Jugendlichen“. In einer Kinderkrippe hingegen wären Schutzvereinbarungen z.B. „gewickelt wird zu zweit, Fiebermessen mit Ohrthermometer, Erwachsene legen sich zum Mittagsschlaf nicht zu den Kindern“.
4. Ein internes Meldeverfahren im Verdachtsfall bzw. bei erwiesenen Fällen sexueller Gewalt
Die oben beschriebenen Maßnahmen, die eher vorbeugenden Charakter haben, werden vervollständigt durch ein klar festgelegtes und für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen festgeschriebenes Verfahren für den Fall eines Verdachts bzw. für den Fall eines erwiesenen Übergriffs. Da Maßnahmen der Prävention erfahrungsgemäß die Aufdeckungsrate erhöhen, ist es sinnvoll diese um klare Richtlinien zu ergänzen, wie innerhalb des Trägers mit einem Verdachtsfall umzugehen ist. Zudem sollten sie klar formulieren und beinhalten, wann und ggf. wie und durch wen externen Stellen hinzuzuziehen sind (Beratungsstellen, Jugendamt, Polizei). Bei Trägern und Einrichtungen, für die der §8a SGB VIII gilt, ist dieser natürlich zu berücksichtigen.
5. Ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern
Nur wenn Kinder, Jugendliche und Eltern wissen, welche Leitlinien innerhalb des Trägers gelten und welche Vereinbarungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen getroffen wurden, können sie eine Sicherheit dafür entwickeln, wenn „irgendetwas falsch läuft“ und sich dagegen wehren. Dieses Korrektiv ist daher zentraler Bestandteil aller Präventionsmaßnahmen in Institutionen und sollte in den Präventionskonzepten daher beinhaltet sein. Die Information von Kindern, Jugendlichen und Eltern über Präventionsmaßnahmen des Trägers ist ebenso wichtig wie ein klar strukturiertes und formuliertes Beschwerdemanagement bzw. Beschwerdeverfahren. An wen wendet sich ein Kind bzw. ein Elternteil in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
Zentral bei all diesen Präventionsmaßnahmen ist, dass sie vom Träger bzw. der Leitung veranlasst werden und in die Struktur des Trägers eingebettet sind. Sie sind daher in den Grundzügen personenunabhängig und werden damit zur nachhaltig verankerten Prävention. Sie gehen gleichzeitig einher mit einer deutlichen Entlastung für einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und einer erhöhten Verantwortungsübernahme des Trägers. Dies bewerten wir als sehr effizient, da zahlreiche Maßnahmen, wenn sie in die Struktur eingebettet werden, dauerhaft greifen können und zudem, so unsere Erfahrungen, über die einzelne Maßnahme hinaus langfristig bewusstseinsverändernd und sensibilisierend wirken.
Alle diese Maßnahmen, die ich eben beschrieben habe, bedeuten viel Arbeit, sowohl bei der Entwicklung der Maßnahmen, der individuellen Anpassung, aber auch der langfristigen Umsetzung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Institutionen, die auch nur mit einer Maßnahme beginnen, sich im Bereich der Prävention von sexueller Gewalt weiterentwickeln und damit in der Regel einen längerwährenden Qualifizierung- und Sensibilisierungsprozess in Gang setzen. Jede einzelne Maßnahme erhöht damit deutlich den Schutz von Kinder und Jugendlichen und verbessert nicht zuletzt das Vertrauen der Eltern in die Einrichtung.
Ich komme nun zur speziellen Würdigung der diesjährigen Preisträger.
Der Kreisjugendring München-Stadt hat sehr früh erkannt, dass Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ein wichtiges Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit ist. Bereits bei der Einsetzung der Arbeitsgruppe „PräTect“ des Bayerischen Jugendrings im Jahr 1999 beteiligte er sich an der Bearbeitung des Themas. Eine eigene Arbeitsgruppe des Kreisjugendrings wurde dann 2006 durch einen Vorstandsbeschluss damit beauftragt, spezifische Maßnahmen der Prävention und Intervention für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreisjugendrings München-Stadt zu entwickeln. Entstanden ist in den sehr engagierten Arbeitsgruppensitzungen der vergangenen drei Jahre das Handbuch „§8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mit dem Schwerpunkt Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt“. Inhalt des Schwerpunktes sind wie bereits erwähnt ein Verhaltenskodex, der für alle MitarbeiterInnen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gültig ist, Basisinformationen zu sexualisierter Gewalt und Täterstrategien, spezifische Meldeverfahren bei Übergriffen durch MitarbeiterInnen oder Jugendliche und Tipps für das Erstgespräch mit Kindern und Jugendlichen, die von einem Übergriff berichten wollen. Im allgemeinen Teil wird eine umfangreiche Handreichung zum §8a SGB VIII vorgelegt, wobei alle Texte im Hinblick auf Besonderheiten bei sexualisierter Gewalt differenzieren. Sofort nach Erstellung des Handbuchs wurden alle MitarbeiterInnen der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreisjugendrings zu den Inhalten des Handbuchs umfangreich geschult.
Der Kreisjugendring München-Land begann etwa ein Jahr nach dem Kreisjugendring München-Stadt mit einem ähnlichen Vorhaben. Auch hier erhielt die Steuerungsgruppe des Kreisjugendrings vom Vorstand den Auftrag Maßnahmen der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt speziell für den Kreisjugendring zu entwickeln. Waren die Inhalte anfangs ähnlich (als erstes wurde wie beim KJR München-Stadt ein Verhaltenskodex entwickelt), differenzierten sich die Maßnahmen dann schnell. Die jeweiligen Projektleitungen setzten auf Synergieeffekte und sprachen ab, dass die Materialien, die jeweils entwickelt wurden, dem anderen Kreisjugendring als Vorlage dienen sollten. Sowohl das Handbuch „§8a SGB VIII“ des Kreisjugendrings München-Stadt als auch das „Maßnahmepaket Prävention“ des Kreisjugendrings München-Land liegen heute vor.
Ausgesprochen genau regelt das Maßnahmepaket „Prävention“ des KJR München-Land was, durch wen, wann zu beachten und zu bearbeiten ist und stellt damit sicher, dass Prävention im KJR München-Land nie wieder als Eintagsfliege behandelt wird. Das Maßnahmepaket „Prävention“ wirkt flächendeckend auf alle Aufgabenbereiche des KJRs, d.h. die regionale Kinder- und Jugendarbeit, die Übernachtungshäuser, die Freizeiten des KJRs usw.. Neben dem Verhaltenskodex und einem strukturierten Vorgehen bei der Einstellung von MitarbeiterInnen und der Gewinnung von Ehrenamtlichen enthält er das ergänzte Merkblatt für Freizeiten des Bayerischen Jugendrings, umfangreiche Präventionsmaßnahmen für die Übernachtungshäuser und alle Einrichtungen der Jugendarbeit. Flankierend werden Kinder, Jugendliche und Eltern nicht nur über die Maßnahmen des KJRs informiert, sondern auch dergestalt einbezogen, dass momentan ein Beschwerdesystem installiert und eingeführt wird. Eine Präventionsbeauftragte stellt innerhalb des KJRs zukünftig sicher, dass alle Verantwortlichen regelmäßig informiert und mit den erforderlichen Materialien versorgt werden. Schließlich liegt ein zielgruppengenaues Qualifizierungskonzept vor, das alle Personengruppen, die innerhalb des KJRs tätig sind, regelmäßig und passgenau mit Schulungsangeboten berücksichtigt.
Ergänzt werden wird das Maßnahmepaket durch ein Handbuch zum §8a SGB VIII, ähnlich dem vorliegenden des KJRs München-Stadt. Die Steuerungsgruppe hat die Arbeit dazu bereits aufgenommen und ist zuversichtlich, diese Handreichung bis zum Jahresende fertig zu stellen. Insgesamt legt der KJR München-Land damit ein umfassendes Paket der Prävention und Intervention vor, das (fast) keine Wünsche aus Sicht der Prävention offen lässt.
Deshalb hat die Mitrauenversammlung unseres Vereins im November 2008 einstimmig beschlossen den Kreisjugendringen München-Stadt und München-Land für ihre langjährige Arbeit im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt den AMYNA-Präventionspreis 2009 zu verleihen.
Beide Kreisjugendringe haben aus unserer Sicht den langwierigen und nicht immer einfachen Weg gewählt, Prävention, aber auch Intervention bei sexualisierter Gewalt so in ihren Strukturen zu verankern, dass Prävention nachhaltig und dauerhaft wirken kann und die verantwortlichen Erwachsenen in die Pflicht nimmt. Beide Kreisjugendringe sind damit bundesweit Vorreiter und beispielhaft auf diesem Gebiet im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Beide Kreisjugendringe haben über ihre Strukturen bei der Einführung der Maßnahmen in einem hohen Maße die MitarbeiterInnen beteiligt und einbezogen, was ein wichtiges Kriterium für den Erfolg der Maßnahmen darstellt. Aus Sicht von AMYNA verdienen daher beide den AMYNA Präventionspreis für nachhaltige und dauerhaft wirkende Prävention!
Wir freuen uns, dass es uns seit diesem Jahr möglich ist, nicht nur eine (hoffentlich) würdige Preisverleihung zu organisieren und den AMYNA Präventionspreis zu verleihen. Durch die freundliche Unterstützung und das Engagement von Frau Miriam Adolf-Betz von der Firma Betz-Chrom ist es möglich, den Preisträgern darüber hinaus einen Scheck im Wert von jeweils 1500 € zu überreichen. Wir freuen uns natürlich, wenn er – wie im Fall des KJR München-Land mit der optisch-freundlichen Gestaltung des „Maßnahmepakets Prävention“ bereits geschehen, im Bereich der Prävention etwas bewirkt.
Sehr geehrte Preisträger, wir freuen uns sehr, dass wir Euch heute als kleine Anerkennung und mit einem großen Dank für Eure herausragende Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verbunden, den AMYNA-Präventionspreis 2009 überreichen dürfen und bitten Euch jetzt, den Preis in Empfang zu nehmen.