§8a SGB VIII: Dem Schutzauftrag nachkommen

Hilfen zur Einführung des § 8a SGB VIII in Einrichtungen der Jugendhilfe

Durch den §8a SGB VIII gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag, zu dem Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe über Vereinbarungen mit den Jugendämtern verpflichtet werden. Ziel ist es, gravierende Kindeswohlgefährdungen frühzeitiger zu erkennen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes einzuleiten.

Referentinnen

Sibylle Härtl
Sibylle HärtlPädagogin (M.A.), Sozialbetriebswirtin Mail senden
Adelheid Unterstaller

Referentin

Adelheid UnterstallerPädagogin (M.A.), Fortbildung feministische Bildungsarbeit (GAIA)Mail senden
Parvaneh Djafarzadeh

Referentin

Parvaneh DjafarzadehDipl. Pädagogin, interkulturelle Trainerin und BeraterinMail senden
Yvonne Oeffling
Yvonne OefflingMaster of Social Management, Dipl. Sozialpädagogin (FH)Mail senden
Petra Straubinger

Referentin

Petra StraubingerSozialpädagogin (B.A.)Mail senden

Fortbildung

In der Fortbildung wird es darum gehen, wie die aus dem Schutzauftrag erwachsenden Anforderungen bestmöglich in den Abläufen der Einrichtung verankert werden können, so dass alle Beteiligten Handlungssicherheit haben, sobald ein Verdacht auftaucht.

Es wird ein – auf die Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung abgestimmter – idealtypischer Ablauf nach §8a SGB VIII bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Spezielle Anforderungen im Hinblick auf sexuellen Missbrauch werden immer mitbedacht.

Folgende Fragen werden bearbeitet:

  • Was ist sexueller Missbrauch? Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
  • Was können (gewichtige) Anhaltspunkte sein?
  • Welche konkreten Handlungsschritte erfordert der § 8a?
  • Wer ist wann in den Hilfeprozess einzubeziehen?
  • Was ist beim Datenschutz zu beachten?

Diese Fortbildung richtet sich an Leitungen und Teams von Einrichtungen der Jugendhilfe für die der § 8a SGB VIII gilt: z.B. Kindertagesstätten, (teil-)stationäre Einrichtungen, Jugendfreizeitstätten. Sie richtet sich explizit auch an integrative und inklusive Einrichtungen der Jugendhilfe.

Die Einrichtung erhält nach der Fortbildung ein ausführliches Skript.

Vortrag

Der Vortrag behandelt folgende Themen:

  • die speziellen Begrifflichkeiten (wie z.B. „gewichtige Anhaltspunkte“, „insoweit erfahrene Fachkraft“ usw.)
  • das schrittweise Vorgehen nach § 8a SGB VIII
  • die Akteur*innen im Verfahren mit ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten
  • besondere Anforderungen an das Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Der Vortrag kann und will eine ausführliche Fortbildung zum Thema nicht ersetzen, ermöglicht jedoch einen ersten Einstieg ins Thema und gibt einen Überblick über Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Trägers sowie einzelner Mitarbeiter*innen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

  • Format

    Fortbildung oder Vortrag

  • Zielgruppe

    Leitungen und Teams von Einrichtungen der Jugendhilfe – inkl. Kindertagesstätten – für die der § 8a SGB VIII gilt. Bei Eltern-Kind-Initiativen auch für Vorstände

  • Ort

    In Ihrer Einrichtung oder (gegen Aufpreis) in unseren Räumen

  • Dauer

    Fortbildung 4-6 Stunden, Vortrag 2,5 Stunden

  • Termin

    Nach Vereinbarung. Bitte frühzeitig buchen, die Wartezeit beträgt in der Regel mehrere Monate.

  • Kosten

    Nach Vereinbarung

  • Infos und Anfragen

    Per E-Mail an info@amyna.de oder telefonisch 089/ 890 57 45-100

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