Präventionsberatung zu § 8a SGB VIII für Kindertagesstätten
Alle Einrichtungen, die die Verpflichtung haben, das Kindeswohl nach §8a SGB VIII sicherzustellen, können unsere Beratung zu diesem Spezialthema in Anspruch nehmen.
Sie sind dabei, in Ihrer Einrichtung die Grundlagen und Handlungsschritte für ein Verfahren nach § 8a SGB VIII zu erarbeiten und fest zu schreiben? Sie haben sich schon (z.B. in einer Fortbildung) vertieft mit der Thematik beschäftigt, trotzdem ist noch die eine oder andere Frage offen?
Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen, z.B.:
- Welche Handlungsschritte sind in einem § 8a-Verfahren einrichtungsintern sinnvoll?
- Wer sollte wann in das Verfahren einbezogen werden?
- Was sind die Aufgaben einer „insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a“, was bleibt Aufgabe der Einrichtung?
- Wann sollte die Bezirkssozialarbeit (BSA in den Sozialbürgerhäusern) mit einbezogen werden?
Das Vorgehen:
Sie besprechen vorab telefonisch mit uns Ihre Anfrage und vereinbaren ggf. einen Beratungstermin. Sie schicken, mailen oder faxen uns Ihre Fragen, ggf bereits erarbeitete Unterlagen zum § 8a-Verfahren in Ihrer Einrichtung und ein Organigramm Ihrer Einrichtung zu. Der Termin findet in der Regel in unseren Räumen statt. Von Ihrer Einrichtung sollten die Personen teilnehmen, die für die Einführung und spätere Umsetzung des § 8a-Verfahrens verantwortlich sind.
Kosten Erstberatung (1-2 Stunden): € 40,-
Weitere Beratungstermine auf Wunsch (Kosten: € 35,-/Stunde)
Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Beratung im konkreten Verdachtsfall im Sinne einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft an.