Prävention steuern – Herausforderungen für Leitungskräfte (München)
Fortbildungen für Leitungen von Kindertagesstätten
Kinderschutz ist ein wichtiger Baustein im Verantwortungsbereich der Leitungen von Kindertagesstätten. Es müssen gesetzliche Aufträge umgesetzt werden, die den Schutz von Mädchen* und Jungen* innerhalb und außerhalb der Einrichtung betreffen. Darüber hinaus gibt es weitere sinnvolle Maßnahmen für eine wirksame und nachhaltige Prävention in der Einrichtung.
Leitungskräfte von Kindertagesstätten sind gefordert, die Verantwortung für die Einführung und Verankerung präventiver Strukturen und Maßnahmen zu übernehmen.
Wir möchten Sie gerne unterstützen, diese komplexen Veränderungsprozesse einzuleiten und zu steuern. Deshalb haben wir Ihnen ein Baustein-System zusammengestellt, aus dem Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen eine oder mehrere Fortbildungseinheiten auswählen und nach Ihren Interessen zusammenstellen können.
Zielgruppe der Schulungen:
- sind Leitungsteams und Trägervertretungen einzelner Kindertagesstätten
- bei Eltern-Kind-Initiativen gerne auch konzept- und personalverantwortliche Mitglieder des Vorstands
- oder auch Gruppen von Leitungskräften mehrerer Kindertagesstätten
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind Ihnen gerne bei der Auswahl behilflich.
Referentinnen


Baustein I
„Sexueller Missbrauch und Prävention“
Basisbaustein
Die Grundlage für eine nachhaltige Präventionsarbeit bildet das Wissen zu sexuellem Missbrauch, Definitionen und Fallzahlen, Wissen zu Täter*innenstrategien sowie Wissen zu Strukturen, die sexuellen Missbrauch – auch innerhalb von Einrichtungen – begünstigen können.
In diesem Baustein wird das erforderliche Grundwissen vermittelt:
- Basiswissen zu sexuellem Missbrauch
- Täter*innenstrategien
- Präventionsmöglichkeiten in der Kita (Überblick)
Zeitrahmen: 4 Stunden
Baustein II
„Das Bundeskinderschutzgesetz“
Neue Anforderungen für Kitas
Mädchen* und Jungen* in Einrichtungen besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen, war eines der zentralen Anliegen bei der Erarbeitung des Bundeskinderschutzgesetzes.
Daraus ergeben sich Anforderungen und Aufgaben für Kindertagesstätten.
Themen des Bausteins:
- Überblick über die Inhalte und den Aufbau des Bundeskinderschutzgesetzes
- Welche Anforderungen kommen auf Kitas zu, was muss umgesetzt werden?
- Wie tragen diese Vorgaben zur Prävention von sexuellem Missbrauch bei?
Zeitrahmen: 4 -6 Stunden
Baustein III
Entwicklung von Schutzkonzepten steuern
Kindertagesstätten als sichere Orte für Kinder gestalten
Sexuellen Missbrauch und sexuelle Übergriffe durch Mitarbeiter*innen gibt es auch in Kindertagesstätten. In den Ergebnissen des von der Bundesregierung beauftragten Runden Tisches „sexueller Kindesmissbrauch“ wird ein trägerspezifisches Kinderschutzkonzept gefordert. In vielen Einrichtungen wird dieser Auftrag gerade in die Praxis umgesetzt.
Aber wie sehen hochwertige und sinnvolle Präventionsangebote aus? Was muss beachtet werden, damit ein trägerspezifisches Schutzkonzept als sinnvoll und gelungen gelten kann?
Themen des Bausteins:
- Entstehungsbedingungen sexueller Gewalt in Institutionen
- Eckpunkte eines Schutzkonzepts
- Leitungsaufgaben im Rahmen der Prävention
- Wandel gestalten – Organisationsprozesse steuern
Zeitrahmen 6 Stunden
Baustein IV
Prävention & Personalführung
Damit Prävention gelingt, sind Leitungen aufgefordert für ihre Mitarbeiter*innen Qualifizierungsmöglichkeiten bereitzustellen. Auch die Rahmenbedingungen der Einrichtung müssen durch die Leitung entsprechend gestaltet werden. Der Präventionsgedanke sollte sich dabei durch alle Bereiche der strategischen Personalführung ziehen, beginnend bei der Personalauswahl bis hin zu den regelmäßigen Gesprächen mit Mitarbeiter*innen.
Themen des Bausteins:
- Strategisches Personalmanagement
- Personalauswahl / Einarbeitung von
Mitarbeiter*innen - Mitarbeiter*innengespräche führen
- Prävention in Teamsitzungen
Zeitrahmen: 6 Stunden
Baustein V
Dem Schutzauftrag nachkommen – Fallverantwortung übernehmen
Hilfen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII
Durch den § 8a SGB VIII gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag, zu dem Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe über Vereinbarungen mit den Jugendämtern verpflichtet werden.
Leitungskräften kommt als Fallverantwortlichen in diesem Prozess eine besondere Rolle zu.
Themen des Bausteins:
- Der § 8a SGB VIII im Überblick
- Sexueller Missbrauch und andere Kindeswohlgefährdungen
- Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen
- Vorgehen nach §8a SGB VIII
- Die besondere Verantwortung der Leitung
- Elternarbeit im Rahmen des 8a SGB VIII
Zeitrahmen: 4 Stunden
Baustein VI
Gut gerüstet für den Krisenfall
Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch Mitarbeiter*innen
Das Bekanntwerden eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter*innen stellt die Leitung einer Einrichtung vor hohe Anforderungen. Sie muss sowohl den Schutz der Kinder sicherstellen als auch der Fürsorgepflicht für ihre – möglicherweise zu Unrecht verdächtigten – Mitarbeiter*innen nachkommen. Ein vorab erarbeiteter Krisenleitfaden hilft planvoll und überlegt zu handeln und kann dazu beitragen, die Krise gut zu bewältigen.
Themen des Bausteins:
- Wie kann ein Verdacht entstehen?
- Handlungsschritte bei einem Verdacht
- Meldepflichten
- Welchen Auftrag haben Leitungskräfte im Krisenfall?
Zeitrahmen: 6 Stunden