Beratung durch GrenzwertICH – sexuelle Gewalt durch Kinder und Jugendliche verhindern

Der Bereich GrenzwertICH bietet kompetente Beratung bei:

  • Fragen der Vorbeugung von sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder oder Jugendliche

  • Fragen zum Umgang mit sexuellen Grenzüberschreitungen sowie

  • Fragen der Einschätzung sexueller Äußerungen und Handlungen von Kindern und Jugendlichen

  • Fragen zur sexualpädagogischen Arbeit und dem sexualpädagogischen Konzept

Hier können Sie sich auch direkt an unsere Mitarbeiterinnen Fiona Langfeldt und Sibel Ugur wenden.

Tel.  089/890 57 45-120 ;

Während unserer Telefonzeit: Mi. 09.00-11.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an grenzwertich@amyna.de senden.

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Beispiele aus unserer Beratung:

  • “Zwei Kinder in unserer Kita haben sich in der Kuschelecke ausgezogen und angefasst. Ist das in Ordnung?”
  • “Wir haben zwei Kinder mit Förderbedarf in der Gruppe. Wie können wir Sexualerziehung so gestalten, dass sie für alle Kinder passt?”
  • “Wir haben immer wieder Kinder, die sich selbst befriedigen. Wie sollen wir damit umgehen?”
  • “Ein Vorschuljunge hat ein anderes Kind überredet, an seinem Penis zu lecken. Was sollen wir tun?”
  • “Jugendliche entdecken ihre eigene Sexualität – was dürfen und sollen wir ihnen in unserer Wohngruppe erlauben und was nicht?”
  • “Einige Jugendliche schicken sich gegenseitig Nackt-Selfies. Ist das in Ordnung?”

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GrenzwertICH-Beratungsflyer zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

GrenzwertICH-Flyer zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

Kompetente Weitervermittlung

Die Arbeitsbereiche von AMYNA e.V. liegen im Rahmen der Präventionsarbeit mit zahlreichen Facetten.  Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir Sie im Verdachtsfall auf sexuellen Kindesmissbrauch weiterverweisen. Wenn möglich vermitteln wir Sie an kooperierende Einrichtungen in München bzw. in Ihrer Region.

Um diese Weitervermittlung qualifiziert und schnell leisten zu können, arbeiten wir vernetzt:

  • in München in der „Arbeitsgemeinschaft Münchner Fachstellen Prävention und Hilfen für Kinder bei sexueller Gewalt“.
  • in Bayern im Rahmen des ExpertInnen-Netzwerkes des Bayerischen Jugendrings „PräTect“.
  • in Deutschland innerhalb unseres Dachverbands „Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V“ DGfPI e.V.
  • in Deutschland innerhalb der politischen Interessenvertretung der spezialisierten Fachstellen „Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung“

Falls Sie sich im Verdachtsfall an uns wenden, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach der richtigen Anlaufstelle!

Beratung für Einzelpersonen zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Wir beraten Eltern und weitere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen sowie pädagogische Fachkräfte rund um Fragen der Prävention von sexuellem Missbrauch. Egal welche Frage oder welches Anliegen Sie haben – rund um die Prävention von sexuellem Missbrauch – wir beantworten sie gerne. Melden Sie sich per Telefon oder Mail bei uns.

 

Sie können sich zum Beispiel mit Fragen an uns wenden wie:

„Wir möchten für unsere Einrichtung ein Schutzkonzept erstellen. Was brauchen wir dafür, können Sie uns dabei unterstützen?“

„Was müssen wir in unserem Ferienlager bedenken, um Mädchen* und Jungen* vor sexuellem Missbrauch zu schützen?“

„Wir möchten einen Elternabend veranstalten, was bieten Sie uns an?“

„Unsere Tochter ist in letzter Zeit viel auf TikTok, wie kann ich sie da gut begleiten?“

„Ich möchte mit meinem Kind das Thema Gefühle besprechen, haben Sie einen Buchtipp für mich?“

„Wir sind eine Gruppe von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe und wollen uns zum Thema Nähe und Distanz zusammensetzen. Was ist da wichtig für uns? Wie sollten wir vorgehen?“

 

Hinweis:

Bei Fragen zu Sexualpädagogik und sexuellen Grenzüberschreitungen durch Kinder wenden Sie sich bitte an unseren Bereich GrenzwertICH. 

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht im Verdachtsfall beraten. Wenn möglich nennen wir Ihnen  aber gerne Anlaufstellen in Ihrer Region. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Konzept-Beratung

Schließungen von Einrichtungen und der veränderte Arbeitsalltag von Fachkräften bringen auch neue Möglichkeiten der konzeptionellen Arbeit mit sich. Wer diese Zeit nutzen möchte, um sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzusetzen, kann auf unsere beratenden Angebote zu Fragen der Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zurückgreifen (Institut zur Prävention vor sexuellem Missbrauch / Projekte & überregionale Angebote).

Auch für den Themenbereich der Prävention sexueller Gewalt durch Kinder und Jugendliche und Sexualpädagogik (GrenzwertICH) bieten wir einiges an Beratung an, die gut über digitale Zugänge in Anspruch genommen werden kann.

Derzeit können Sie folgende Beratungsangebote buchen:

 

SchoolCheck!

Präventionsberatung zu § 8a SGB VIII für Kindertagesstätten

Alle Einrichtungen, die die Verpflichtung haben, das Kindeswohl nach §8a SGB VIII sicherzustellen, können unsere Beratung zu diesem Spezialthema in Anspruch nehmen.

Sie sind dabei, in Ihrer Einrichtung die Grundlagen und Handlungsschritte für ein Verfahren nach § 8a SGB VIII zu erarbeiten und fest zu schreiben? Sie haben sich schon (z.B. in einer Fortbildung) vertieft mit der Thematik beschäftigt, trotzdem ist noch die eine oder andere Frage offen?

Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen, z.B.:

  • Welche Handlungsschritte sind in einem § 8a-Verfahren einrichtungsintern sinnvoll?
  • Wer sollte wann in das Verfahren einbezogen werden?
  • Was sind die Aufgaben einer „insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a“, was bleibt Aufgabe der Einrichtung?
  • Wann sollte die Bezirkssozialarbeit (BSA in den Sozialbürgerhäusern) mit einbezogen werden?

Das Vorgehen:

Sie besprechen vorab telefonisch mit uns Ihre Anfrage und vereinbaren ggf. einen Beratungstermin. Sie schicken, mailen oder faxen uns Ihre Fragen, ggf bereits erarbeitete Unterlagen zum § 8a-Verfahren in Ihrer Einrichtung und ein Organigramm Ihrer Einrichtung zu. Der Termin findet in der Regel in unseren Räumen statt. Von Ihrer Einrichtung sollten die Personen teilnehmen, die für die Einführung und spätere Umsetzung des § 8a-Verfahrens verantwortlich sind.

Kosten Erstberatung (1-2 Stunden): € 40,-

Weitere Beratungstermine auf Wunsch (Kosten: € 35,-/Stunde)

Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Beratung im konkreten Verdachtsfall im Sinne einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft an.