§8a SGB VIII: Dem Schutzauftrag nachkommen
Hilfen zur Einführung des § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen
Durch den § 8a SGB VIII gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag für Kindertageseinrichtungen.
Aus diesem Schutzauftrag und den Vereinbarungen mit den Jugendämtern erwachsen Anforderungen. In der Fortbildung wird es darum gehen, wie diese bestmöglich umgesetzt werden können, so dass alle Beteiligten Handlungssicherheit haben, sobald ein Verdacht auftaucht.
Es wird – auf der Grundlage der Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz – ein idealtypischer Ablauf nach § 8a SGB VIII bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG) erarbeitet. Spezielle Anforderungen im Hinblick auf sexuellen Missbrauch werden immer mit bedacht.
Folgende Fragen werden u.a. bearbeitet:
- Was ist sexueller Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung?
- Was können (gewichtige) Anhaltspunkte für eine KWG sein – auch bei Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen?
- Welche Schritte sind bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung sinnvoll?
- Wer ist wann in den Hilfeprozess einzubeziehen?
- Was ist beim Datenschutz und der Dokumentation zu beachten?
- Einbezug der Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung?
- Wie können Kinder und Jugendliche in der Einrichtung
unterstützt werden?