Zu jeder guten Prävention gehört auch Interventionskompetenz. Es ist für Einrichtungen wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten sie im „Ernstfall“ haben. Dieses Wissen macht handlungsfähig in ungewöhnlichen und belastenden Situationen.
Deshalb finden Sie hier Angebote für verschiedene Verdachtsfälle, sei es ein Fall der Kindeswohlgefährdung im nahen Umfeld des Kindes oder des*der Jugendlichen oder ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter*innen der Einrichtung.
Missbrauch in Institutionen: Und wenn es doch geschieht
/in Handeln im Verdachtsfall§8a SGB VIII: Dem Schutzauftrag nachkommen
/in Handeln im Verdachtsfall