Ausschreibung für den AMYNA – Präventionspreis 2025

Der AMYNA-Präventionspreis wird an Projekte, Einrichtungen und Dienste in ganz Bayern verliehen, die sich in der Prävention von sexualisierter Gewalt in besonderer Weise engagieren und hervorheben. Voraussetzung dafür ist die Kooperation mit einer externen Fachstelle – diese wird als „nominierende“ bzw. empfehlende Einrichtung geführt, um die fachliche Qualität zu gewährleisten. Bewerbungen werden sowohl von der nominierten Einrichtung als auch von der nominierenden Fachstelle angenommen.

In diesem Jahr lautet das Schwerpunktthema:

 „Schutzkonzepte digital gedacht“

Zeitgemäße Prävention von sexualisierter Gewalt kann nicht ohne die Berücksichtigung der digitalen Lebenswelt umgesetzt werden. Sie ist längst Teil des Alltags und sollte sowohl mit all ihren Chancen als auch Risiken gesehen werden. Und das jeden Tag! Denn einmalige medienpädagogische Projekte können der Thematik nicht (allein) gerecht werden. Deshalb müssen Schutzkonzepte digitale Medien in (fast) all ihren Maßnahmen berücksichtigen.

Wer darf vorgeschlagen werden?

Nominiert werden dürfen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aus Bayern, die mit Kindern und Jugendlichen ab dem Grundschulalter arbeiten und digitale Medien in ihrem Schutzkonzept in mehreren oder allen Maßnahmen berücksichtigt haben. Dieses Schutzkonzept sollte bereits komplett oder in Ansätzen (mit einem Plan für die weitere Implementierung) verankert sein.  Die Maßnahmen müssen mit Partizipation der Mitarbeitenden und der Kinder bzw. Jugendlichen erarbeitet worden sein.

Beispiele: Kennen Sie zum Beispiel ein Jugendzentrum, das klare Richtlinien für den privaten Kontakt in digitalen Medien hat und das auch im Beschwerdesystem und Krisenleitfaden berücksichtigt? Oder eine Wohngruppe, die in ihrer (Sexual-)Pädagogik auch Themen wie Cybergrooming oder das unerlaubte Weiterleiten von Nacktfotos behandelt?

Das wären tolle Kandidat*innen für den AMYNA-Präventionspreis!

Um Nachhaltigkeit zu garantieren, sollte die Einrichtung seit mindestens 2 Jahren bestehen bzw. für diese weitere Zeit gesichert sein. Das Preisgeld beträgt 3000€, was sicherlich für einige Einrichtungen eine willkommene Starthilfe oder Unterstützung bei ihren Bemühungen wäre.

Wie kann man vorschlagen?

Wenn Sie eine Einrichtung kennen, die in das hier beschriebene Profil passt, füllen Sie bitte das Nominierungsformular mit allen notwendigen Angaben aus. Es dürfen gerne Flyer / Material und detailliertere Begründungen der Nominierung beigefügt werden. Bitte senden Sie alle nötigen Unterlagen an ms@amyna.de .

Wenn Sie selbst in einer solchen Einrichtung arbeiten, die die Anforderungen erfüllt, können Sie sich gerne bewerben. Bitte suchen Sie sich dazu eine spezialisierte Fachstelle zu sexualisierter Gewalt, mit der Sie bereits zusammengearbeitet haben, als „Tandempartnerin“. Diese sollte als nominierende Stelle für Sie einstehen können.

Für Fragen zu den fachlichen Voraussetzungen oder den organisatorischen Rahmenbedingungen und zum Ablauf haben wir hier eine FAQ-Seite eingerichtet. Wenn Ihre Frage dort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte an ms@amyna.de .

Die vorschlagende Stelle wird – wenn ihr Vorschlag den Preis gewinnt – als Laudator*in zur Preisverleihung eingeladen (natürlich inklusive einer Erstattung der Fahrkosten).

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Der Einsendeschluss für den aktuellen Präventionspreis ist in diesem Jahr der 25.10.2024. Im November wird schließlich der bzw. die aktuelle Preisträger*in beschlossen, die Verleihung wird am 20.11.2025 stattfinden.

 

Wir freuen uns jederzeit über Anregungen, Ideen und Rückmeldungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier geht es zum Nominierungsformular.