
Dem Schutzauftrag nachkommen
Hilfen zur Einführung des § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen

Referentin Sibylle Härtl
Termin:
Mittwoch, 11.05.2022
9:30 - 17:00 Uhr
Als iCal in Outlook oder anderem Mail-Programm importieren
Veranstaltungsort: AMYNA e.V. Mariahilfplatz 9, 81541 München
Hinweis: Unsere Räumlichkeiten sind bedauerlicherweise nicht rolligerecht. Wir bemühen uns, bei frühzeitiger Anmeldung, Lösungen zu finden.
Kategorie: Fortbildung
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen und Leitungen aus Kinderkrippen und Kindergärten
Referent*innen: Sibylle Härtl, Mitarbeiterin bei AMYNA e.V.
Kosten: € 80,–/70,– bei Anmeldung bis 04.03.2022
Anmeldeschluss: Freitag, den 29.04.22
Anmeldung: Sie können sich über unser Online-Anmeldeformular anmelden.
Durch den § 8a SGB VIII gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag für KiTas.
Aus diesem Schutzauftrag und den Vereinbarungen mit den Jugendämtern erwachsen Anforderungen. In der Fortbildung wird es darum gehen, wie diese bestmöglich umgesetzt werden können, so dass alle Beteiligten Handlungssicherheit haben, sobald ein Verdacht auftaucht.
Es wird ein idealtypischer Ablauf nach § 8a SGB VIII bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG) erarbeitet. Spezielle Anforderungen im Hinblick auf sexuellen Missbrauch werden immer mit bedacht. Dies ist eine Einführungsfortbildung. Auf Änderungen durch die SGB VIII Reform wird eingegangen.
Folgende Fragen werden u.a. bearbeitet:
- Was ist sexueller Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung?
- Was können (gewichtige) Anhaltspunkte für eine KWG sein?
- Welche Schritte sind bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung sinnvoll?
- Wer ist wann in den Hilfeprozess einzubeziehen?
- Was ist beim Datenschutz zu beachten?