
Dem Schutzauftrag an Schulen nachkommen
Hilfen zur Umsetzung des § 4 KKG und Art. 31 BayEUG

Referentin Sibylle Härtl
Termin:
Mittwoch, 17.06.2026
14:00 - 17:30 Uhr
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Veranstaltungsort: AMYNA e.V Orleansstraße 4 Haus D, 81669 München Unsere Räume in der Orleansstraße sind barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht. Unser Gruppenraum ist mit einer Induktionsschleife ausgestattet.
Kategorie: Fortbildung
Zielgruppe: Leitungen, Lehrkräfte und pädagogisches Personal an Schulen
Referent*innen: Sibylle Härtl, Mitarbeiterin bei AMYNA e.V.
Kosten: € 45,–/40,– bei Anmeldung bis 30.03.2026
Anmeldeschluss: Dienstag, den 09.06.2026
Anmeldung: Über unser Online-Anmeldeformular unten
Wenn Lehrkräfte eine begründete Vermutung haben, dass das Kindeswohl durch die Eltern gefährdet ist, sind sie zum zeitnahen Handeln verpflichtet. Durch den § 4 KKG und Art 31 BayEUG gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulpersonal.
Aus diesem Schutzauftrag erwachsen Anforderungen. In der Fortbildung wird es darum gehen, wie diese bestmöglich umgesetzt werden können, so dass alle Beteiligten Handlungssicherheit haben, sobald eine Vermutung auftaucht.
In dieser Fortbildung werden Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung erläutert und der zu beschreitende Weg aufgezeigt, wie er nach § 4 KKG und Art. 31 BayEUG vorgesehen ist. Spezielle Anforderungen im Hinblick auf sexuellen Missbrauch werden immer mit bedacht. Dies ist eine Einführungsfortbildung.
Folgende Fragen werden u.a. bearbeitet:
- Was ist sexueller Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung (KWG)?
- Was können (gewichtige) Anhaltspunkte für eine KWG sein?
- Welche Schritte sind bei einer Vermutung auf sexuellen Missbrauch/eine Kindeswohlgefährdung sinnvoll?
- Wer ist wann in den Hilfeprozess einzubeziehen?
- Was ist beim Datenschutz zu beachten?